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Nutzung der höchstmöglichen Arbeitnehmersparzulage

Bild: Nutzung der höchstmöglichen Arbeitnehmersparzulage

(openPR) Arbeitnehmer haben es schwer, Geldanlagen mit staatlicher Hilfe durchzuführen.

Der Staat besteuert nach Einkommen, im Wege der Lohnsteuer/Einkommenssteuer, Erträge aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit in unterschiedlicher Höhe.

Nur bei wenigen Anlageformen gewährt der Staat einen Zuschuss.

Der höchste Zuschuss, innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen nach dem 5. VermBG, beträgt 20%.

Diese Arbeitnehmersparzulage erhält man nur, wenn der Anleger z.B. bei einer Wohnungsbaugenossenschaft, wie der GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG, sein Geld spart.

Und es gibt noch weitere Vorteile:

In der Regel geben Arbeitgeber einen Zuschuss zu diesen Sparbeiträgen, die je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung, bis zu 100% betragen können.

Dies bedeutet, dass der Eigenaufwand des Arbeitnehmers im Mittel nur bei 27% liegt. Anders ausgedrückt, 63% werden von Arbeitgeber, Staat und der Genossenschaft erbracht.

Bei der GenoKap eG handelt es sich um eine solide und etablierte Wohnungsbaugenossenschaft, die bereits im Jahr 2000 in das Genossenschaftsregister eingetragen wurde.

Mit dem investierten Kapital werden Wohnungen und Häuser erstellt und erworben. Somit leisten die GenoKap eG und deren Mitglieder einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Deutschland.

Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG erstellt mit den geförderten Geldern ökologisch optimierten Wohnraum, der nach der ENEV2009 oder der ENEV2010 gefördert wird. Mit diesen energieeffizienten Häusern trägt die GenoKap eG zum Umweltschutz bei.

Käufer genossenschaftseigener Häuser erhalten vergünstigt Darlehen von der KFW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Unabhängig von dem auch vorher operativen positiven Ergebnis wurden seit dem Jahr 2005 ununterbrochen Dividenden an die Mitglieder ausgeschüttet.

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