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Änderungen im ATLAS-Verfahren der Zollbehörde

29.01.201016:09 UhrLogistik & Transport

(openPR) Nachzertifizierung für ATLAS Release 8.2 erforderlich

Die elektronischen Anmeldungs- und Abrechnungssysteme der Zollbehörde sind einer ständigen Anpassung an gesetzliche Änderungen und technische Weiterentwicklungen unterworfen. Anwender von Software, die diese Systeme der Zollbehörden bedient, müssen ihre Programme ständig auf dem aktuellen Stand halten, da sonst keine Kommunikation mit der Behörde mehr stattfinden kann und damit der Import oder Export im Unternehmen zum Stillstand kommt. Mit der Änderung des ATLAS-Verfahren auf das neue Release 8.2 wird am 15.5.10 eine Zollanmeldung mit Software vorangegangener Release unmöglich.

Mit vielen kleinen und ebenso vielen größeren Änderungen hat die Zollbehörde ihr ATLAS-Verfahren auf den neuesten Stand gebracht. Softwarehäuser, die Programme zur Teilnahme an diesem Verfahren anbieten, müssen diese umfangreichen Änderungen und Erweiterungen in ihre Produkte einbauen. Neben diesem Entwicklungsaufwand ist eine Verteilung dieser Programme an die Anwender und die anschließende Einweisung der Kunden eine weitere Herausforderung die Softwarehäuser effizient und trotzdem kundennah zu meistern haben. Eine termingerechte Umstellung ist für die Anwender entscheidend, um den Warenimport ohne Unterbrechung abwickeln zu können.
Für das neue ATLAS-Release 8.2 liegen Änderungen in den Bereichen NCTS, SumA, Freier Verkehr, Zolllager, und Aktive Veredelung bzw. Umwandlungsverfahren vor. Die TIA innovations GmbH mit Sitz in Böbingen hat alle diese Änderungen umgesetzt und bereits am 29.1.10 von der Zollbehörde die Zertifizierung für das ATLAS-Release 8.2 erhalten. Anfang Februar wird das neue Release zusammen mit einer umfangreichen Beschreibung der Änderungen an die Kunden der TIA verschickt. Im Rechenzentrumsbetrieb stellt die TIA diese Software allen Kunden ab Mitte Februar zur Verfügung. Das Release wurde so entwickelt, dass es sowohl das bestehende Release als auch das neue Release der Zollbehörde bedienen kann. Damit ist der Druck genommen, dass der Anwender das Release genau zum Stichtag der Umstellung einspielen muss. Eine große Erleichterung für viele Anwender.

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