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Sterbegeld mit Erbrechtsberatung

(openPR) Sterbegeld mit Erbrechtsberatung

München, 18. Januar 2010 – Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) erweitert ihr Sterbegeld um eine Erbrechtsberatung: Mit dem neuen Sterbegeld Plus können Versicherungsnehmer und deren Hinterbliebene den Rat eines Anwalts einholen. Er gibt professionelle Auskunft in Fragen des Erbrechts – von der Erbfolge bis zum Testament.

Unabhängigen Versicherungsvermittlern stehen damit künftig zwei Sterbegeldlösungen zur Auswahl: Das Sterbegeld Plus mit Erbrechtsberatung und das Sterbegeld mit besonders günstigen Konditionen in Kooperation mit dem Münchener Begräbnisverein e. V. (MBV). Das Sterbegeld gibt es auch fondsgebunden als Performer Sterbegeld. „Mit dem Sterbegeld bieten wir Geschäftspartnern wie Kunden eines der preiswertesten Angebote am deutschen Markt“, sagt LV 1871 Vorstandsvorsitzender Karl Panzer.

Ohne Gesundheitsprüfung – mit Inflationsausgleich

Bei Münchens ältester Lebensversicherung können auch
90-Jährige mit den Sterbegeldlösungen für den Fall der Fälle vorsorgen. Dabei verzichtet die LV 1871 generell auf eine Gesundheitsprüfung. Nach nur sechs Monaten greift ein gestaffelter Versicherungsschutz; bei 60-Jährigen besteht bereits nach einem Jahr voller Schutz. Anfallende Überschüsse erhöhen die Versicherungsleistung und wirken als Inflationsausgleich. Bei Unfalltod entschädigt die Unfallzusatzversicherung mit der doppelten Versicherungsleistung.

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