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Geplante Wohnbebauung gefährdet das Tierheim Feucht

16.12.200917:15 UhrVereine & Verbände

(openPR) Sorgen um die langfristige Existenz des Tierheims in Feucht / Arbeitsplätze gefährdet / Rechtsanwalt eingeschaltet

Die Planungen, auf dem ehemaligen Fella-Gelände in Feucht eine dichte Wohnbebauung entstehen zu lassen, scheinen nun in Windeseile in die Tat umgesetzt zu werden. Die Verantwortlichen im Tierheim Feucht befürchten jedoch Klagen durch die künftigen Anwohner, z. B. wegen Hundegebell, die sogar bis zum Aus für das Tierheim in Feucht führen können. Bereits am 29.09.2009 hat der „Bote für Nürnberger Land“ über diese Problematik für das Tierheim berichtet. Doch nach wie vor ist für das Tierheim keine befriedigende Lösung hinsichtlich Lärmschutz in Sicht. Im Gegenteil, in der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Tierheim noch nicht einmal mehr im Bereich der Zielsetzung der Bebauung erwähnt. Es ist lediglich von der Sicherung des Bestandes der Fella-Werke die Rede. http://www.feucht.de/cms/news/1079.html



„Das Schicksal von notleidenden Tieren darf nicht einfach den finanziellen Interessen eines Investors geopfert werden“, mahnt Herbert Sauerer, 1. Vorsitzender des Tierheims Feucht. Das Tierheim besteht seit mehr als 50 Jahren an diesem Ort und hat sich als anerkannter Teil des bayerischen und deutschen Tierschutzes etabliert. Aus der Presse haben die Tierheim-Verantwortlichen im Mai dieses Jahres erfahren, dass auf dem Gelände „Am Reichswald“ 400 Wohneinheiten erbaut werden sollen. Das Tierheim Feucht wurde 1958 im Außenbereich der Marktgemeinde errichtet. Es handelt sich um einen so genannten „störenden Betrieb“, da vom Tierheim eine erhebliche Lärm- und Geruchsbelästi-gung ausgeht. Dies ist auch der Grund, warum Tierheime niemals in oder neben einem Wohngebiet angesiedelt werden. Nun kommt aber das Wohngebiet zum Tierheim.

Kurz nachdem der Tierheim-Vorstand von den Plänen der Gemeinde erfahren hat, hat er im Juni 2009 an den Bürgermeister geschrieben und Bedenken vorgetragen. Im Antwortschreiben heißt es nur, dass, so wörtlich, „ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Gewerbenutzung unter Sicherung der Bestandsnutzung (Gewerbebetriebe und Vereine) sichergestellt werden“ soll. Gerne wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Bestandsschutz“ ins Feld geführt. Sicherlich genießt das Tierheim in diesem Fall gesetzlichen, baurechtlichen Bestandsschutz. Bestandsschutz bezieht sich jedoch hauptsächlich auf die bauliche Situation und schützt nicht vor Klagen wegen Hundegebell durch die Anwohner. Hundegebell kann in einem Tierheim schlicht und einfach nicht abgestellt werden, auch nicht zur Nachtzeit.


Tag- und Nachtbetrieb

Das Tierheim Feucht betreibt seit Jahrzehnten einen 24-Stunden-Tiernotdienst. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Tiernotdienstes holen entlaufene, ausgesetzte oder verletzte Tiere von der Straße, bringen sie bei Bedarf zum Tierarzt oder liefern sie im Tierheim ein. Das tun sie sowohl tagsüber als auch nachts, denn Notfälle halten sich nicht an Tageszeiten. Alleine daraus wird klar, dass bis zu 24 Stunden am Tag mit Lärm durch Hundegebell zu rechnen ist. Während der Nacht ist der als zumutbar geltende Geräuschpegel aber sehr viel niedriger als tagsüber.

Zudem sind Hunde bekanntermaßen Rudeltiere. Sobald ein Hund anfängt zu bellen oder zu heulen, stimmen gleich mehrere mit ein. Dies ist ein natürliches Verhalten der Tiere und kann nicht unterbun-den werden.

Für eine Umsiedelung fehlt das Geld

Der Konflikt um Lärm durch Tierheime und Wohnbebauung ist kein neuer. Beispielsweise wurde 1990 ein anderes mittelfränkisches Tierheim wegen der Lärmbelästigung durch Hundegebell „weggeklagt“ und sah als einzigen Ausweg den schweren Weg der Umsiedelung auf ein anderes Grundstück. Dieses Tierheim wurde damals verurteilt, die Eigentümer eines 200 Meter entfernten Einfamilienhau-ses durch Hundelärm nicht „mehr als unwesentlich zu beeinträchtigen", was konkret bedeutet, dass die Hunde nur zu bestimmten Uhrzeiten mit einer bestimmten Lautstärke hätten bellen dürfen (Urteil des OLG Nürnberg vom 26.09.1990, Az. 9 U 3216/89). Das betreffende Tierheim beherbergte zu dieser Zeit 30 Hunde. Zum Vergleich: Das Tierheim Feucht hat aktuell einen regelmäßigen Bestand von 60 Hunden, die nächsten Gebäude würden dem aktuellen Bebauungsplan zufolge geschätzte 15 Meter entfernt liegen. Hier sind die Lärmschutzklagen vorprogrammiert. „Umsiedeln ist für uns aber finanziell nicht machbar“, stellt Sauerer fest. „Nach allem, was wir wissen, stehen in Feucht außerdem keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Die finanziellen Mittel, ein Grundstück andernorts in geeigneter Lage zu erwerben, haben wir nicht, geschweige denn diejenigen, um den Neubau eines Tierheims zu finanzieren. Wir leben schließlich von Spenden. Unser aktuelles Tierheimgebäude ist noch keine zehn Jahre alt. Wir sind seit über 50 Jahren in Feucht, wir sind gerne in Feucht und wir würden auch gerne hier in Feucht bleiben.“

„Wir wissen auch nicht, welche Entwicklungsmöglichkeiten uns nach den aktuellen Planungen der Marktgemeinde bleiben“, fragt Sauerer. „Wir können ja zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen, welche Bedürfnisse unser Tierheim in 10 oder 20 Jahren hat. Vielleicht benötigen wir dann ein weiteres Hundehaus?“ Aktuell denkt man im Tierheim über eine Auswilderungsvoliere für gesund gepflegte Wildvögel und aufgepäppelte Eichhörnchen oder Siebenschläfer nach. „Auch Krähen können Lärm machen“, fügt er hinzu.

Arbeitsplätze gefährdet

Das Tierheim beschäftigt rund 20 fest angestellte Arbeitnehmer, die meisten von ihnen als Tierpfleger. Für sie alle, wie auch für ihre Familien, wäre der Verlust des Arbeitsplatzes eine Katastrophe. Manche sind allein erziehende Mütter. Auch die Auszubildende, die erst im September ihre Lehre im Tierheim Feucht begonnen hat, würde sich schwer tun, eine neue Lehrstelle zu finden. Der Vorstand im Tierheim ist sich seiner Verantwortung für die Mitarbeiter bewusst. Im November hat man Gespräche mit allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen geführt. „Von allen Seiten wurde uns bestätigt, dass das Tierheim für die Marktgemeinde Feucht ein wichtiger Bestandteil ist, dass die Arbeitsplätze wertvoll sind und genauso der soziale Aspekt für die vielen Ehrenamtlichen, die sich im Tierheim einbringen. Immer wieder kommen Interessenten für ein bestimmtes Tier von weiter her, besuchen in Feucht ein Restaurant oder kaufen hier ein, oder sie übernachten sogar in Feucht. Leider werden diese Aspekte überhaupt nicht gewürdigt, wenn man die Veröffentlichungen und die Handlungsweise beobachtet“, so Sauerer enttäuscht. „Nicht einmal Arbeits- und Ausbildungsplätze scheinen hier eine Rolle zu spielen.“


Die Verantwortlichen im Tierheim haben nun einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Tierheims beauftragt. „Auch wenn wir unser Geld viel lieber in die Tiere und den Tierschutz investieren würden, sehen wir keine andere Chance, den langfristigen Bestand und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Tierheims Feucht sicherzustellen. Es muss auch noch andere Möglichkeiten geben als die Wohnbebauung bis direkt an unsere Grundstücksgrenze“, erläutert Sauerer.

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