(openPR) Geplante Wohnbebauung gefährdet das Tierheim Feucht / Einwendungen weggewischt / Unterschrif-tenaktion startet
Ansprechpartner: Herbert Sauerer, 1. Vorsitzender, Tel.: (0911) 8014348, ![]()
Die Planungen, neben dem Tierheim Feucht eine dichte Wohnbebauung entstehen zu lassen, sind scheinbar in vollem Gange. Erst am vergangenen Donnerstag fand die Sitzung des Bau-ausschusses statt, bei der die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst wurde. An der Situation des Tierheims haben die marginalen Ände-rungen des bisherigen, vorläufigen Bebauungsplans im Vergleich zur früheren Fassung aber nichts geändert. Nach wie vor ist für das Tierheim keinerlei Rechtssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Klagen durch die künftigen Anwohner gegeben.
Bei der Bauausschuss-Sitzung wurden von zahlreichen Stellen Einwendungen vorgetragen, von vielen wurde das Thema Lärmschutz genannt. Es war eines der vordringlichsten Probleme in den jeweiligen Ausführungen. Auch die vom Tierheim Feucht durch dessen Anwalt vorgelegten Einwendungen waren Gegenstand der Sitzung, wur-den aber einfach vom Tisch gewischt. Auch darin ging es um das Thema Lärm. In den Einwendungen des Tier-heims wurde unter anderem eindeutig festgestellt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
In einem Tierheim kann Lärm, z. B. durch Hundegebell und andere Lautäußerungen von Tieren, nicht verhindert werden, weder tagsüber noch nachts. Der Tiernotdienst des Tierheims liefert 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr Tiere im Tierheim ein, vor allem Tiere, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind. Es handelt sich hier oft um Tiere, die sich aufgrund ihrer Situation in einem psychischen Ausnahmezustand befinden und deswegen be-sonders nervös reagieren, folglich bellen, kreischen und dergleichen. Der Zeitpunkt der Anlieferung kann auch nicht anders gewählt werden, da es sich stets um Notfälle handelt, denen schnellstmöglich geholfen werden muss.
Seitdem das Tierheim Feucht von der geplanten Wohnbebauung erfahren hat, also inzwischen seit fast einem Jahr, fordert es, dass seine Bedürfnisse im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Insbesondere geht es um eine rechtliche Absicherung, die das Tierheim an seinem Standort vollumfänglich mit seinen Tieren, seinen angestellten Mitarbeitern und seinen ehrenamtlichen Helfern vor Klagen durch die künftigen Anwohner schützt. Der in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte baurechtliche Bestandsschutz hilft hier überhaupt nichts! Er bietet keinen Schutz vor zivilen Klagen.
Die Forderung des Tierheims ist nicht etwa aus der Luft gegriffen, es ist bereits einmal geschehen, dass ein Tier-heim durch Anwohner „weggeklagt“ wurde, nachdem ein Wohngebiet in die Nähe des Tierheims getrieben wurde, und zwar nicht irgendwo weit weg, sondern bei uns in Mittelfranken, Anfang der Neunziger Jahre. Viele Men-schen denken „Es kann ja nichts passieren, das Tierheim Feucht war ja zuerst da.“, doch auch das ist ein Irrglau-be. Das vorhin genannte Tierheim bestand auch damals seit rund 30 Jahren und musste dann weichen, weil sich Menschen durch Hundegebell belästigt fühlten, die 200 Meter entfernt vom Tierheim wohnten und dort hingezo-gen sind. Zum Vergleich: Bei uns in Feucht wären die nächsten Anwohner nur rund 15 Meter entfernt.
Ein weiterer, nicht auf den ersten Blick erkennbarer Aspekt sind die Fundtiere. Das Tierheim Feucht fungiert unter anderem als Aufnahmestelle für entlaufene und ausgesetzte Tiere. Nach deutschem Recht ist für Fundtiere die Gemeinde zuständig, genauer gesagt das jeweilige Fundamt. Nur besteht dort in aller Regel nicht die Möglichkeit, unterschiedlichste Tiere art- und tierschutzgerecht, gegebenenfalls in Quarantäne, zu verwahren. Was würde also mit diesen Tieren geschehen, wenn es das Tierheim Feucht nicht mehr gibt? Das Tierheim übernimmt diese öf-fentliche Aufgabe übrigens nicht nur für Feucht, sondern ist für einen großen Teil des Landkreises Nürnberger Land zuständig und deckt 13 Städte, Märkte und Gemeinden ab; wir sprechen hier von insgesamt rund 132.000 Einwohnern.
Zusammengefasst sieht sich das Tierheim Feucht mit fortschreitender Bauleitplanung ernsthaft in seinem Be-stand und seinen Entwicklungsmöglichkeiten gefährdet. Aktuell hat das Tierheim bei der Marktgemeinde eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Außenvoliere zur Aufnahme und ggf. Wiederauswilderung von aufgepäppel-ten Vögeln und kleinen Wildtieren gestellt.
Um seinem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, hat das Tierheim am Dienstag eine Unterschriftenaktion gestar-tet. Unterstützer können sich im Tierheim in Unterschriftenlisten oder auch Online auf der Homepage des Tier-heims unter http://www.tierheim-feucht.de/petition eintragen. In der Online-Variante sind auch anonyme Eintra-gungen möglich, die nicht öffentlich angezeigt werden.












