(openPR) In der Weihnachtszeit zeigen sich viele großzügig beim Verschenken. Das Deutsche Forum für Erbrecht empfiehlt jedoch, in bestimmten Fällen mit größeren Schenkungen bis zum neuen Jahr zu warten. Denn: Noch im Dezember soll das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ beschlossen werden. „Für viele, die sich mit dem Gedanken tragen, noch dieses Jahr Vermögen zu verschenken, könnte dies heißen: Warten kann sich lohnen. Denn aller Voraussicht nach bringt das Gesetz teilweise bedeutende Verbesserungen in der Erbschaftsteuer, vor allem in der Steuerklasse II“ so Dr. Anton Steiner, Vorstandsmitglied des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. in München.
Der Experte nennt ein Beispiel: „Derzeit beträgt der Eingangssteuersatz in Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten) 30 %. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll dieser Steuersatz auf 15 % halbiert werden. Der neue Steuersatz gilt für alle Schenkungen, die ab 01.01.2010, 00.00 Uhr durchgeführt werden.“ Das Deutsche Forum für Erbrecht rät daher, größere Schenkungen in der Steuerklasse II auf das Jahr 2010 zu verschieben.
Unverändert bleiben übrigens der Freibetrag von 20.000,00 EUR in Steuerklasse II (für Schenkungen innerhalb eines 10-Jahreszeitraums) und die Steuerfreiheit üblicher Gelegenheitsgeschenke (für die das Gesetz keine feste Wertgrenze vorsieht).









