openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Umsatzsteueränderungen ab 01.01.2010

Bild: Umsatzsteueränderungen ab 01.01.2010

(openPR) Stuttgart, 01. Dezember 2009 - Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden einige Änderungen des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, die am 01.01.2010 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen überwiegend Umsätze, die zwischen Unternehmern ausgeführt werden („B2B-Umsätze“). Für Umsätze an Privatpersonen gelten weitestgehend die bisherigen Regelungen.



Die grundlegendste Änderung besteht in der Verlagerung des Leistungsorts bei Dienstleistungen. Was bisher nur als Ausnahme existiert, wird ab dem 01.01.2010 zur Grundregel: Bei zwischenunternehmerischen Leistungen wird der Umsatz künftig prinzipiell dort versteuert, wo der Leistungsempfänger ansässig ist („Empfängerortsprinzip“). Ist der Leistungsempfänger im Ausland ansässig, so ist die sonstige Leistung im Ausland zu versteuern. Die Steuerschuldnerschaft geht in diesen Fällen auf den Leistungsempfänger über. Dieser hat den Umsatz in seiner Umsatzsteuervoranmeldung zu erfassen und die Umsatzsteuer abzuführen. In den Rechnungen solcher Dienstleistungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und es ist auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft hinzuweisen.

Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen vom Empfängerortsprinzip. So sind Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück an dem Ort steuerbar, an dem die Leistung ausgeführt wird. Die Versteuerung der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln erfolgt dort, wo das Beförderungsmittel tatsächlich zur Verfügung gestellt wird (als kurzfristig wird hier ein Zeitraum von 30 Tagen angenommen). Bei Veranstaltungsleistungen und Personenbeförderungen erfolgt die Versteuerung wie bisher – am Ort der Tätigkeit bzw. nach der Beförderungsstrecke.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verschafft Sicherheit darüber, ob der Empfänger einer unternehmerischen Tätigkeit nachgeht. Liegt eine USt-IdNr. des Leistungsempfängers vor, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Empfänger die Leistung für sein Unternehmen in Anspruch nimmt. Die USt-IdNr. der Geschäftspartner sind jedoch regelmäßig auf Gültigkeit zu überprüfen (durch Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern). Der Unternehmer wird in Zukunft seine eigene USt-IdNr. und die des Leistungsempfängers in seinen Rechnungen angeben müssen.

Ähnlich wie bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen muss ein Unternehmer ab 2010 eine Zusammenfassende Meldung für Leistungen abgeben, die dem Empfängerortsprinzip unterliegen. Hierin sind die USt-IdNr. aller Empfänger und die Bemessungsgrundlagen der zugehörigen Dienstleistungen aufzulisten. Außerdem sind künftig in den Umsatzsteuervoranmeldungen und in den Umsatzsteuerjahreserklärungen die „innergemeinschaftlichen Dienstleistungen“ gesondert auszuweisen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 376591
 117

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Umsatzsteueränderungen ab 01.01.2010“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RTS • Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Unternehmensberater

Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG. Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Bild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-GeschäftsführerBild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: 8. Deutscher Pferderechtstag am 23.3.2012 in OsnabrückBild: 8. Deutscher Pferderechtstag am 23.3.2012 in Osnabrück
8. Deutscher Pferderechtstag am 23.3.2012 in Osnabrück
… Verwertung des Lebewesens Pferd. Pferdebetriebe und Reitvereine unterliegen erheblichen steuerrechtlichen Pflichten und Risiken, wie in der täglichen Praxis immer wieder feststellbar. Pferdesteuer, Umsatzsteueränderungen für Pferde, Liebhaberei etc. sind nur einige Problemfelder. Hier kommt es auf vorausschauende Planung und Beratung an, um aktuelles und …
Bild: Logistik- und Zollforum: Kewill zeigt Chancen und Risiken aufBild: Logistik- und Zollforum: Kewill zeigt Chancen und Risiken auf
Logistik- und Zollforum: Kewill zeigt Chancen und Risiken auf
… informiert über wesentliche Entwicklungen und Änderungen in den Bereichen Logistik und Zoll. Hierzu gehören unter anderem neue Regelungen in der Luftfrachtsicherheit, Umsatzsteueränderungen sowie die Einführung der neuen Verfahren „Excise Movement Control System“ (EMCS) und „Import Control System“ (ICS). Den Teilnehmern qualifiziert Rede und Antworten …
Jahresupdate Steueränderungen 2011
Jahresupdate Steueränderungen 2011
… die Steueränderungen zeigt, genau das Gegenteil ist der Fall. Egal ob Jahressteuergesetz 2010, Körperschaftssteuergesetz 2011, die 2. Stufe des Mehrwertsteuerpaketes und weitere Umsatzsteueränderungen, ELENA oder die praktische Anwendung des BilMoG: nichts wird einfacher, aber vieles wird anders. Um zum Jahreswechsel alles richtig zu machen, müssen sich …
Sie lesen gerade: Umsatzsteueränderungen ab 01.01.2010