(openPR) Deutschland hat einen Dschungel an Vorschriften, auch in der Hotellerie und Gastronomie. Unter dem Slogan ‚Für die Hotel Administration' lesen Sie hier immer wieder Tipps, Ratschläge und Hinweise. Heute: Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren sowie Hinweise zur Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft. Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Leitung des Hotels / Restaurants oder Firma einhalten, denn bei Verstößen steht es in der Haftung. Als erstes muss man bezüglich der Betriebsgröße differenzieren: Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung vorzunehmen. Bei weniger als 10 Mitarbeitern ist es zu überlegen, ob nicht gleiche Standards den Betrieb a) vor vermeidbaren Ansprüchen schützt und b) unternehmensphilosophisch stärken.
Externe Lösung, teure Lösung: Betreuung durch die Berufsgenossenschaft
Diese Betreuung kann durch einen Ingenieur für Arbeitssicherheit der Berufsgenossenschaft (BGN) durchgeführt werden. Es bringt den Nutzen einer großen Sicherheit, hat aber allerdings den Nachteil einen höheren Beitrag zur Folge hat.
Interne, günstigere Lösung: Fachkraft für Arbeitssicherheit im Hotel / Betrieb
Wenn in einem Hotel / Betrieb ein Haustechniker angestellt ist, kann er von der Berufsgenossenschaft (BGN) zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbildet werden. Dies ist die wirtschaftliche Lösung: der Berufsgenossenschaftsbeitrag ist geringer und der Betrieb hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ständig verfügbar.
Wichtig ist, dass Aktivitäten dokumentiert werden und zwar in praktischer (1.) und planerischer Hinsicht (2.):
1.) Nachweispflichten
Die Berufsgenossenschaft berechnet anhand der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefahrenparameter wie viele Stunden die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Prüfung der Arbeitssicherheit aufwenden muss. Es ist zu dokumentieren (Nachweispflicht an die Berufsgenossenschaft
* Aufbewahrung der Datenblätter von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
* Aushang der Unfallverhütungsvorschriften
* Betriebsanweisungen an Mitarbeiter mit erhöhtem Gefahrenrisiko (Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten oder heißen Fett)
* Betriebsbegehungen mit Dokumentation von erkannten und beseitigten Gefahrenquellen
* Nachweis über Erste-Hilfe-Kräfte (je nach Anzahl der Beschäftigten)
* Prüfung der Arbeitsbedingungen (z. B. sind an Waschbecken Einwegtücher vorhanden)
* Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
* Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Geräten wie Espressomaschinen oder Aufschnittmaschinen etc. arbeiten
* Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten
2.) Erstellung eines Planes für Arbeitssicherheit
* Arbeitsbedingungen beurteilen: Begehungen durchführen, erkannte Gefahrenquellen beseitigten
* Arbeitsschutz organisieren: von der Berufsgenossenschaft Informationen einholen, Pflichten definieren
* Arbeitssicherheit in Planungen bei Umbaumaßnahmen, Renovierungen einbeziehen, Notfallpläne erstellen, vorbeugende Kontrollen durchführen
* Arbeitsschutz schon beim Einkauf von Produkten und Waren beachten
* Betriebsärztliche Betreuung sicherstellen (Begehung der Räume durch den Betriebsarzt, Abstellen von Mängel, Abhalten von Sprechstunden in der Firma)
* Mitarbeiter in Vorschriften unterweisen: Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
Resümee: Wichtig ist also der Kontakt zur Berufsgenossenschaft, eine genaue Übersicht der Gefahrenquellen, die Ergreifung von Präventivmaßnahmen sowie eine Planung der Arbeitssicherheit: Das spart letztendlich Geld und das Haus oder der Betrieb gewinnt an humanem Charakter!