(openPR) Besonders kleine und mittlere Leasing- und Factoring-Unternehmen erkennen nicht die Möglichkeiten, die mit den neuen aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) einhergehen. Dabei bietet sich neben den Verpflichtungen auch die Chance auf ein verbessertes Unternehmensergebnis.
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden auch (Finanzierungs-)Leasing- und Factoring-Unternehmen als Finanzdienstleistungsinstitute einer formalen Finanzauf-sicht unterstellt. Diese Finanzaufsicht ist aufgrund der erleichterten Bedingungen auch bekannt unter dem Namen „KWG-light“. Unter anderem sind hierbei die MaRisk zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Leasing- und Factoring-Gesellschaften nun zahlreiche Anforderungen, u. a. in der Gestaltung und Dokumentation ihrer Geschäfts-, Risiko- und Controllingprozesse, erfüllen müssen.
Während große Leasing- und Factoring-Unternehmen die Anforderungen größtenteils bereits umgesetzt haben, zeigt sich bei kleineren und mittleren Instituten noch ein Nachholbedarf. Dabei könnten Leasing- und Factoring-Unternehmen auch von positiven Effekten profitieren. Neben dem Aufwand, der durch die Erfüllung der Pflichten entsteht, ergeben sich auch Vorteile für die betroffenen Unternehmen. Denn mit der Erfüllung der neuen aufsichtrechtlichen Anforderungen geht auch eine neue und effizientere Strukturierung des Risikomanagements einher. „Die richtige Umsetzung der MaRisk birgt viele Chancen für Leasing- und Factoring-Unternehmen“, erläutert Dr. Jan Sauer, Leiter Consulting der Prof. Schumann GmbH. „Durch die verbesserten Organisationsprozesse können Kreditausfälle reduziert und Kosten gesenkt werden, was in der Folge zu einem verbesserten Un-ternehmensergebnis führt. Besonders kleine und mittlere Leasing- und Factoring-Gesellschaften sollten sich nicht durch die Verpflichtungen verunsichern lassen, sondern die Chancen im Blick behalten“, so Sauer weiter.
Die Prof. Schumann GmbH unterstützt Leasing- und Factoring-Unternehmen bei den fachlichen und organisatorischen Maßnahmen zum Einhalten der neuen Regelungen. Bei Bedarf kann auch entsprechende Software-Unterstützung bereitgestellt werden.







