(openPR) Wesentliche Änderungen, Umsetzungsherausforderungen und erste Erfahrungen
Mit der Veröffentlichung der neuen MaRisk gehen deutlich erweiterte Vorgaben an die Institute und indirekt auch deren Dienstleister einher. Die Anforderungen sind weitestgehend ohne Umsetzungsfrist anwendbar. Grund für die Überarbeitung sind u. a. verschiedene EBA-Leitlinien, die durch die neuen MaRisk teilweise direkten Einzug in die nationalen Aufsichtsvorschriften erhalten. Die neuen MaRisk setzen schärfere Grenzen für Auslagerungslösungen. Die institutsinterne Überwachung von ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen wird in den Vordergrund gestellt. Hinzu kommen neue Vorgaben zum Umgang mit notleidenden Krediten (NPL/NPE/ Forbearance-Engagements) und dem Notfallmanagement.
Factoring-Institute haben die Anforderungen des Rundschreibens insoweit zu beachten, wie dies vor dem Hintergrund der Institutsgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten aus §§ 25a und 25b KWG geboten erscheint.
Die konkrete Verwaltungspraxis für die Anwendung der neuen Regelungen (und damit die Auslegung von AT 2.1 Tz. 2 mit Bezug auf die neuen Anforderungen) wird in gesondertem Dialog bestimmt. Die für Factoringunternehmen relevanten Anforderungen sind also insbesondere die im Rahmen des Gesprächskreises Leasing und Factoringunternehmen protokollierten Informationen.
Folgende Themen werden schwerpunktartig behandelt:
- Aktuelle MaRisk-Vorgaben zum Risikomanagement inklusive Änderungen aus der MaRisk-Novelle
- Erwartungen der Aufsicht und Umsetzungs-Herausforderungen im Zusammenspiel mit den aufsichtlichen Prüfungsschwerpunkten der BaFin
- Häufige Mängel und identifizierte Schwachstellen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: MaRisk für Factoring-Institute | AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH (akademie-heidelberg.de)









