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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Selbsthilfegruppe bietet am 3.12.2009 Vortrag an

23.11.200910:50 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe Schlaganfall Neuss-Nord wird am 03. 12. 2009 um 19.00 Uhr im Papst- Johannes- Haus, Gladbacher Str. 3, 41462 Neuss, stattfinden. Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Der Eintritt ist frei.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen diesmal die vielfältigen Fragestellungen um die aktuelle Rechtslage zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Trotz der neuen ab 1.9.2009 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung gibt es weiterhin viele Unsicherheiten: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Als Referent steht der Neusser Dozent für Pflegerecht und Vorsitzende vom „Pro-Pflege- Selbsthilfenetzwerk“, Werner Schell, zur Verfügung. Nach einer Einführung in das Thema wird reichlich Zeit für eine Diskussion gegeben sein. Er werden informative Broschüren zum Thema zur Verfügung stehen. Nähere Informationen bei Friedrich Siebeck, Tel. 02131 178 4760

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