(openPR) Zertifikate werden auch als Anleihen bezeichnet. Wichtig: die Art und Höhe der Verzinsung.
Aktuell bringen viele Emittenten Anleihen auf Aktien, Rohstoffe und erwartete Zinserhöhungen auf den Markt. Diese Papiere haben den Vorteil, dass die Anleger – wie bei klassischen Anleihen von Unternehmen oder Staaten – in vielen Fällen regelmäßig bestimmte, bei der Emission festgelegte Zinsen (Kupons) erhalten. Ein fester Zins ist angesichts der Unsicherheit an den Kapitalmärkten mit der Gefahr von Kursverlusten und sinkenden Rohstoffpreisen besonders reizvoll. Doch das gilt nicht für alle Anleihen. Auch kuponlose Zertifikate werden oft als Anleihen bezeichnet. So bietet etwa die Best-In-Garant-Anleihe der BayernLB auf den Euro Stoxx 50 (ISIN: DE000BLB6G70, Nennbetrag 1 000 Euro) erst am Ende der Laufzeit von fünf Jahren eine Rückzahlung von maximal 1 300 Euro. Das entspricht einem jährlichen Zins von 5,17 Prozent. Doch dieser ist nicht garantiert, denn er hängt von der Entwicklung des Euro Stoxx 50 ab. Zertifikate-Experte Sebastian Novoa-Lill von der BayernLB erklärt dies so: „Zertifikate mit Kapitalgarantie wurden ursprünglich immer als Anleihen bezeichnet. Der regelmäßige Kupon ist dagegen kein Charakteristikum der Anleihe.“
Die Best-In-Garant-Anleihe hat einen Kapitalschutz von 100 Prozent am Ende der Laufzeit. Derart gesicherte Anleihen sind gute Alternativen zu dem momentan wenig lukrativen Festgeld. Aber es gilt wie bei allen Investments der Grundsatz: je stärker der Schutz, desto geringer die Rendite.
Anleihen haben zwei entscheidende Nachteile. So entfällt bei Verkauf während der Laufzeit die Zinszahlung und es besteht die Gefahr, Kursverluste zu realisieren. Fällt der Kurs des Basiswerts bei Aktienanleihen unter eine vorab festgelegte Grenze (Barriere), so kann der Emittent der Anleihe anstatt einer Rückzahlung in bar meist auch Aktien des Basiswerts zu dem niedrigen Kurs liefern.







