(openPR) Empfehlungen für die Verwaltung kommunaler Stiftungen verabschiedet
Hildesheim, 26.10.2004. Der Arbeitskreis „Kommunales“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hat heute auf seiner Herbsttagung in Hildesheim unter Vorsitz von Lothar A. Böhler, Direktor der Stiftungsverwaltung Freiburg, 10 „Empfehlungen für die Verwaltung kommunaler Stiftungen“ verabschiedet. Dem Beschluss war eine mehrjährige Diskussion zu den Chancen und Risiken kommunaler Stiftungsverwaltungen vorausgegangen.
Von kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland werden mehrere tausend Stiftungen verwaltet. Viele von ihnen sind bereits im Mittelalter gegründet worden. Kommunen können heute einen attraktiven Service für Bürger bereitstellen, die ihr Vermögen nachhaltig für gemeinnützige Zwecke vor Ort zur Verfügung stellen wollen. Zur Entwicklung dieses Angebots sollen die Empfehlungen Hilfestellung bieten. Sie wollen das Selbstverständnis der kommunalen Stiftungen und Stiftungsverwaltungen ausdrücken und stärken. Der interessierten Öffentlichkeit soll die besondere Bedeutung und Leistungskraft kommunaler Stiftungsverwaltungen vermittelt werden, die sich an den
Empfehlungen orientieren.
Die in einem anderen Arbeitskreis des Bundesverbandes zusammengeschlossenen Bürgerstiftungen hatten sich im Mai 2000 in Weimar auf „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ verständigt, die Grundlage für die Verleihung eines Gütesiegels sind. Es ist vorgesehen, dass beide Arbeitskreise im Jahr 2005 zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammentreten, um weitere Möglichkeiten zur Stärkung
des Stiftungswesens vor Ort zu beraten.
Empfehlungen für die Verwaltung kommunaler Stiftungen
Kommunale Stiftungen sind unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinwohlorientierte Stiftungen in der Kommune für die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune. Sie stellen aufgrund privater oder öffentlicher Initiative errichtete Stiftungen dar, deren Zwecke zum Wirkungsbereich der Kommune gehören und die sich durch eine besondere Nähe zur Kommunalverwaltung auszeichnen. Ihr Aktionsgebiet ist geografisch ausgerichtet: in der Regel auf eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis. Kommunale Stiftungen engagieren sich insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Gesundheit und Umwelt. Sie verwirklichen ihre Zwecke fördernd und / oder operativ.
Die Verwaltung der kommunalen Stiftungen dient der nachhaltigen Verwirklichung der von den Stiftern gesetzten Zwecke. Über die ohnehin zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften hinaus bietet es sich an, die kommunale Stiftungsverwaltung an den folgenden Empfehlungen zu orientieren. Diese sollen das Selbstverständnis und Profil kommunaler Stiftungen und Stiftungsverwaltungen stärken.
1. Die kommunale Stiftung ist im Gemeinwesen verankert. Sie bindet ihr Entscheiden und Handeln ausschließlich an den Stifterwillen.
2. Die Verwaltung der kommunalen Stiftungen erfolgt eigenständig innerhalb oder außerhalb der Kommunalkernverwaltung und bewahrt Neutralität, insbesondere in weltanschaulicher und parteipolitischer Hinsicht. Zusätzliche Gremien zur Kontrolle und Beratung der Beschlussorgane der kommunalen Stiftungen werden ermöglicht.
3. Die örtlich angemessene sachlichen und personelle Ausstattung der kommunalen Stiftungsverwaltungen ist eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Stiftungszwecke.
4. Die kommunale Stiftungsverwaltung kann sich Personal- und Sachaufwendungen von den verwalteten Stiftungen erstatten lassen. Leistungen der kommunalen Stiftungsverwaltung für die Kommune sind angemessen zu entgelten.
5. Die kommunalen Stiftungen und ihre Verwaltung zeichnen sich durch Offenheit und Transparenz aus.
6. Die Stiftungszwecke werden satzungsgemäß verwirklicht. Dabei kann die kommunale Stiftungsverwaltung aufgabenbezogen den Sachverstand kommunaler Fachdienststellen nutzen.
7. Bei der Vergabe und Verwendung von Stiftungsmitteln gilt das Prinzip der Nachrangigkeit gegenüber gesetzlichen Ansprüchen. Kommunale Stiftungen sollen insbesondere auch innovative Projekte unterstützen.
8. Das Vermögen kommunaler Stiftungen wird – im Einklang mit den Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts – vom kommunalen Vermögen getrennt verwaltet.
9. Die kommunale Stiftungsverwaltung berät Stifterinnen und Stifter und wirbt für den Stiftungsgedanken. Dazu arbeitet sie in Stiftungsnetzwerken mit.
10. Die kommunale Stiftungsverwaltung berichtet regelmäßig und umfassend über das gesamte Spektrum ihrer Tätigkeit.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter:
http://www.stiftungen.org/aktuelles/index.html
Über den Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
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