(openPR) In den letzten Tagen haben zahlreiche Anleger der World Media Fonds Mahnbescheide zugestellt bekommen. Mit diesen Mahnbescheiden fordert die jeweilige Gesellschaft Teile der Resthafteinlage ein. Fondskonzeptionell war vorgesehen, dass nur eine Teileinlage in bar bezahlt werden muss und der Rest durch den Fonds erwirtschaftet werden kann. Nunmehr müssen die Anleger feststellen, dass nicht nur die wirtschaftlichen und ggf. steuerlichen Ergebnisse des World Media Fonds unstimmig sind, sondern auch die Aussagen des Fondsprospekts nicht eingehalten werden. Im Rahmen des Mahnbescheids kann den Anleger nur geraten werden, hiergegen mit einem Widerspruch vorzugehen, da es gesellschaftsrechtlich nicht gesichert ist, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht.






