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Hochschul-Rektor Willingmann referiert über die Rolle von Juristen im so genannten Dritten Reich

26.10.200908:52 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Hochschul-Rektor Willingmann referiert über die Rolle von Juristen im so genannten Dritten Reich
Über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer lauschten gespannt dem interessanten Vortrag von Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann „Zur Rolle der Juristen im so genannten Dritten Reich“
Über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer lauschten gespannt dem interessanten Vortrag von Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann „Zur Rolle der Juristen im so genannten Dritten Reich“

(openPR) Bunt verfärbte Blätter und kühlere Temperaturen – der Herbst ist wieder da und mit ihm die Vorlesungen der GenerationenHochschule. Nach zweimonatiger Sommerpause ist pünktlich zu Beginn des Wintersemesters das Wernigeröder AudiMax erneut bis auf den letzten Platz gefüllt. Andreas Schneider, Pressesprecher der Hochschule Harz (FH), begrüßte über 250 Teilnehmer, von denen nicht wenige bisher kaum eine Veranstaltung verpasst haben. Zur Freude aller Anwesenden konnte er zudem bereits jetzt den neuen Veranstaltungsplan der GenerationenHochschule für das Jahr 2010 präsentieren, der wieder für jeden Interessierten etwas bietet und dieses äußerst erfolgreiche, 2007 an der Hochschule Harz gestartete Angebot fortsetzt.



Die erste Vorlesung in diesem Wintersemester hat Hochschul-Rektor und Jurist Prof. Dr. Armin Willingmann übernommen. Auch für Nicht-Juristen oder –Historiker legte er anschaulich und eloquent unter dem Titel „Der Weg in den Unrechtsstaat – Zur Rolle der Juristen im so genannten Dritten Reich“ dar, wie es nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 innerhalb kürzester Zeit gelingen konnte, die junge Demokratie der Weimarer Republik in eine diktatorisch-totalitäre Struktur zu führen. Dabei lenkte Willingmann den Blick insbesondere auf das Verhalten verschiedener Exponenten ‚seines’ Berufsstandes und erläuterte, wie sich Juristen aus Überzeugung, aus Karrieregründen oder blankem Opportunismus an diesem Umbau des Staates beteiligt haben. Dabei ging der Referent auch auf einzelne Ereignisse und Persönlichkeiten ein, deren Tätigkeit zwischen 1933 und 1945 erst in der späten Bundesrepublik eine kritische Würdigung erfahren haben. So beispielsweise die vom Literaten Rolf Hochhuth in den 70er Jahren ausgelöste Kontroverse um die Rolle des seinerzeit hoch angesehen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger als Marinerichter im von der Wehrmacht besetzten Norwegen oder die des Beamten Hans Maria Globke, der in den 30er Jahren zustimmend die Nürnberger Rassengesetze kommentierte und in den 50er Jahren Staatssekretär im Bundeskanzleramt war. Am Beispiel verschiedener ‚Karrieren im Zwielicht’ wurde der Frage nachgegangen, welche Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen für Juristen in der nationalsozialistischen Diktatur bestanden. Um diese zu verdeutlichen, erläuterte der Dozent die Situation von Richterschaft und Verwaltung am Ende des Kaiserreichs sowie in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts. Dabei wurde anhand ausgewählter Gerichtsverfahren – insbesondere wegen versuchten Umsturzes der demokratischen Regierung – deutlich, wie gering die Identifikation weiter Teile des Berufsstandes mit der Weimarer Republik war. Angesichts dieser inneren Verfassung der Juristenschaft war es nicht verwunderlich, dass selbst radikalste gesetzgeberische Eingriffe nach dem 30. Januar 1933 – wie etwa das Ermächtigungsgesetz oder die Rassengesetzgebung – begrüßt und auch bislang völlig ideologiefreie Rechtsgebiete schnell im nationalsozialistischen Sinne ausgelegt und durchdrungen wurden.

Allerdings lag Rektor Willingmann in seinem Vortrag auch daran zu zeigen, dass „man nicht mitmachen musste“. Und er führte Beispiele mutiger Juristen an, die sich unempfindlich gegenüber der Rassenideologie erwiesen und ihre Unabhängigkeit bewahrten. Besondere Erwähnung fand dabei der auch in Sachsen-Anhalt hoch geehrte Lothar Kreyßig, der sich seit 1940 als Vormundschaftsrichter dem Euthanasieprogramm widersetzte und die Verantwortlichen NS-Spitzenfunktionäre anzeigte. Anders als gern rechtfertigend behauptet, war durch diese mutige Handlung weder sein Leben noch das der Angehörigen gefährdet, Kreyßig wurde vielmehr auf Anordnung Hitlers 1942 in den Ruhestand versetzt. Nach Kriegsende engagierte sich Kreyßig intensiv beim Aufbau der evangelischen Kirche in Deutschland, namentlich der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg.

Im Anschluss an den spannenden Vortrag bestand Gelegenheit zu Nachfragen und zur Diskussion, von der zahlreiche Teilnehmer Gebrauch machten. Erkennbar groß war das Interesse, den Bogen noch weiter zu spannen und das Thema „Recht und Diktatur“ zu vertiefen. Willingmann kündigte hierzu für das nächste Jahr einen Folgevortrag „Justiz in der DDR“ an, zu dem er die Anwesenden bereits jetzt einlud.

Die nächste GenerationenHochschule findet am Dienstag, dem 3. November 2009, wie gewohnt von 17 bis 19 Uhr im Wernigeröder AudiMax statt. Dann sprechen Dr. med. Wolfgang Schwarz und Dipl.-med. Ulrike Böttcher über das komplexe Thema „Würde am Ende des Lebens und die Rolle der Palliativmedizin“. Anmeldungen bitte stets unter www.generationenhochschule.de.

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