(openPR) Welle von Abmahnungen alarmiert Händler
Hamburg, 21. Oktober 2009 – Immer häufiger werden Händler derzeit mit Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs konfrontiert. Wie in einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen OLG vom 22.09.2009 (Az. 6 W 93/09) steckt dahinter in vielen Fällen die Unterlassung von gesetzlichen Produktanforderungen. Vor allem Klein- und Gelegenheitshändler auf zahlreichen Onlineportalen sind sich nicht darüber bewusst, dass sie als Inverkehrbringer von nicht in der EU produzierten Waren die strengen europäischen gesetzlichen Anforderungen beachten müssen.
Jedes neue Produkt, das innerhalb der EU auf den Markt gebracht wird, hat die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies sind im Einzelnen z. B. die Richtlinien für Produktsicherheit, Schadstofffreiheit, elektromagnetische und ökologische Verträglichkeit. Die CE-Kennzeichnung stellt einen Spezialfall bei der Produktabsicherung dar. Sie kommt dann zum Tragen, wenn es sich um ein Produkt mit Netzanschluss oder mit Elektronik handelt. Dabei ist es unabhängig, in welchen Stückzahlen oder zu welchem Preis die Ware später verkauft wird. Dr. Martin Büscher, Geschäftsführer der unabhängigen Hansecontrol Zertifizierungsgesellschaft mbH (Hansecontrol-Cert) erklärt: „Jeder Händler, der Ware von außerhalb der EU kauft, um sie dann hier in Deutschland wieder zu verkaufen, ist im Sinne der Gesetzgebung Importeur und hat damit Herstellerpflichten zu erfüllen. Kein Importeur kann sich also der Produktabsicherung entziehen.“ Eine Zuwiderhandlung kann Händler empfindlich treffen, denn das fahrlässige oder vorsätzliche Inverkehrbringen nicht gesetzkonformer Produkte ist kein Kavaliersdelikt, im schlimmsten Fall drohen Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren.
Büscher weiter: „Die genannten Richtlinien haben präventiven Charakter, d.h. so lange nichts passiert, reicht der eigene Sachverstand des Händlers aus, eine Ware sicher in Verkehr zu bringen. Wenn allerdings beispielsweise ein Toaster abgebrannt ist und dabei Brandwunden beim Benutzer hervorgerufen wurden, steht der Händler nur dann auf der sicheren Seite, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vorher durch unabhängige Dritte bestätigt wurde. Und besonders ärgerlich ist es, wenn durch einen Wettbewerber eine Abmahnung angestrengt wird, nur weil ein CE-Zeichen falsch angebracht ist. Da zahlt sich frühzeitiges Expertenwissen aus.“
Hansecontrol-Cert ist spezialisiert auf die Absicherung von Importware, dabei geht die Dienstleistung der Hamburger Experten weit über die eigentliche Prüfung der Produkte hinaus. So leistet Hansecontrol außerdem umfangreiche Dokumenten-Checks, um bereits aus dem Ursprungsland vorliegende Prüfberichte und Zertifikate auf ihre Gesetzeskonformität, Aktualität und Glaubwürdigkeit zu prüfen. Zudem werden diverse Seminare über Produktanforderungen und das Inverkehrbringen von Produkten angeboten, um Hersteller und Händler „fit“ für den Markt zu machen.
Büscher abschließend: „In der Regel können es sich nur große Hersteller oder Importeure mit einem Stab an eigenen Fachleuten und entsprechenden Prüfeinrichtungen leisten, ein Produkt selbst abzusichern. Für den einzelnen Händler ist die Absicherung über ein akkreditiertes Prüflabor und die Nutzung des dort vorhandenen Know-hows wesentlich preisgünstiger und schneller.“
























