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Achtung bei Werbung mit Falschangabe von Nachfrage-Zahlen

21.10.200914:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Referenzen oder Absatzzahlen sind für den Vertrieb von Produkten keine unbedeutenden Faktoren, vielmehr können sie dazu beitragen, dass neue Kundenkreise erschlossen werden.

Aus diesem Grund wird häufig auf einen hohen Absatz und eine starke Nachfrage verwiesen, um das eigene Produkt so begehrt wie möglich darzustellen.

Entsprechen diese Zahlen jedoch nicht der tatsächlichen Nachfrage, bzw. dem tatsächlichen Absatz, so ist darin eine irreführende Werbung zu sehen.

Dies ist dem Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009 (Az.: 4 U 41/09) zu entnehmen.
In diesem Fall hat der Herausgeber einer Informationsbroschüre auf eine starke Nachfrage aufmerksam gemacht, in concreto sprach er davon, dass „täglich neue Anfragen und Nachbestellungen eingehen.“ Eine Recherche ergab jedoch, dass die Nachfrage eher mäßig war, sodass die Aussage des Herausgebers nicht mit der wahren Nachfrage übereinstimmte.

Für potentielle Kunden sind diese Zahlen jedoch meist von großer Bedeutung, da sie die Entscheidung für oder gegen ein Produkt maßgeblich beeinflussen können. Sie geben Auskunft darüber, welche Gewinne sich durch die Inanspruchnahme eben dieses Produktes wahrscheinlich erwirtschaften lassen. Basieren diese Berechnungen auf falschen Angaben, so sind sie für den Kunden nutzlos.


Fazit:
Absatz- und Nachfragezahlen können für die Vermarktung eines Produkts sehr förderlich sein, jedoch müssen sie den Tatsachen entsprechen.
Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, so empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um Gesetzeskonflikte bereits im Voraus vermeiden zu können.



© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

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