(openPR) Das türkische Grundbuch, "Tapu", belegt wie in Deutschland die Besitzverhältnisse einer Immobilie, ebenso auch ihre Belastungen (Hypotheken, Wohn- oder Nutzungsrechte Dritter etc.) oder Einschränkungen wie zum Beispiel militärische Sperrgebiete, in denen Ausländer kein Eigentum erwerben dürfen.
Bisher musste die zuständige Behörde in Izmir tätig werden und recherchieren, ob der geplante Kauf einer Immobilie nicht mit dem Gesetz über militärische Verbotszonen kollidiert. Das Grundbuchamt (Tapuamt) der Stadtverwaltung, in der gekauft werden sollte, war verpflichtet, "Kaufanträge" zur zentralen Bearbeitung nach Izmir zu leiten, wo die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate betragen konnte. Erst nach Rücksendung der mit einer Negativerklärung versehenen Dokumente konnte der Eigentümerwechsel dokumentiert werden.
Durch die lange Dauer entstanden ausserdem Rechtsunsicherheiten auf Käufer- und Verkäuferseite. Die Parteien konnten zwar einen Vorvertrag schliessen, dabei wurde in der Regel eine Anzahlung verlangt. Gelegentlich ist es dabei vorgekommen, dass dieselbe Immobilie nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist" gegen eine geringe Anzahlung mehrfach verkauft wurde und der Verkäufer dann mit den geleisteten Anzahlungen auf Nimmerwiedersehen verschwand. Der Käufer war gut beraten, die Kaufsumme erst bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Tapu zu bezahlen. Auch der Verkäufer hatte keine Rechtssicherheit, dass der Käufer nach Anzahlung die Wohnung tatsächlich auch abnahm.
Seit dem 20. August 2004 hat der Gesetzgeber den Erwerb von Immobilien in der Türkei für Europäer erheblich erleichtert: der Käufer erhält seine Erwerbsurkunde, das Tapu, ab sofort direkt auf dem Grundbuchamt ausgehändigt.