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Bundeskartellamt - Missbrauchsverfahren bei Heizstrom eingeleitet

25.09.200909:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. Die Ermittlungen betreffen ausschließlich den vom Bundeskartellamt als eigenständig angesehenen Markt für Heizstrom. Das ist Strom, der zu besonderen Tarifen ganz überwiegend nachts zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen geliefert wird. In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden.

Die Verfahren werden auf Basis des sog. „Vergleichsmarktkonzepts“ geführt. Dabei werden die Preise bzw. Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger verglichen. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen günstigen Vergleichsunternehmen.

Auf dem Markt für Heizstrom liegt der jährliche Verbrauch durch private Endverbraucher - in Abhängigkeit von den Außentemperaturen - bei etwa 20 Mrd. kWh. Es werden ca. 4 % aller Wohnungen in Deutschland mit Strom beheizt, in absoluten Zahlen entspricht das ca. 2 Millionen Wohneinheiten. Die nun vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern ca. 1,2 Millionen Kunden. Dabei wurden auch preisgünstige Anbieter, die als Vergleichsunternehmen herangezogen werden können, von der Behörde angeschrieben. Die betroffenen Unternehmen befinden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, da hier Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stärker verbreitet sind. Insgesamt ist das Bundeskartellamt für rund 30 von bundesweit ca. 700 Stromversorgern zuständig.

Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 24. September 2009

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