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Lämmerzahl gewinnt im Rechtsstreit um Software-Auftrag der Hansestadt Bremen

(openPR) Auftragsvergabe an die Prosoz Herten GmbH war unrechtmäßig

Bremen. Die Hansestadt Bremen hat 2006 einen Auftrag zur Software-Einführung für die Sozialhilfe unrechtmäßig an die Prosoz Herten GmbH vergeben. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen am 26. Juni 2009 entschieden. Bei der beauftragten Anwendung handelte es sich um eine zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht auf dem Markt befindliche Software-Version, die im Lizenzbereich zu null Euro angeboten worden war.

Der Auftrag hätte nach dem Oberlandesgericht Bremen sogar europaweit ausgeschrieben werden müssen. Der Gesamtumfang des Auftrags wurde jedoch in der Ausschreibung nicht benannt. Die Hansestadt verzichtete außerdem darauf, die Grundlagen für eine realistische Schätzung des Auftragswertes zu dokumentieren. Zudem wurden die Testläufe, mit denen die Stadtverwaltung die Software-Lösungen der mitbietenden Firmen überprüfen sollte, nicht ordnungsgemäß durchgeführt. In der Bewertung der Firmenangebote seien Merkmale berücksichtigt worden, die in der Ausschreibung nicht enthalten waren.

Der rechtskräftige Beschluss des OLG Bremen erfolgte in zweiter Instanz nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofes. Der in ihren Rechten verletzten Dortmunder Softwarefirma Lämmerzahl war zunächst sogar verweigert worden, das unzulässige Fehlverhalten der Stadt nachprüfen zu lassen. Mit der Entscheidung vom 26.06.2009 geht der dreijährige Rechtsstreit nun erfolgreich zu ihren Gunsten aus.

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