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.rka Rechtsanwälte - Filesharing und Internetpiraterie - GAMESCOM in Köln vom 19.08.2009 bis 21.08.2009

14.08.200911:26 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Hamburg, 14.08.2009. „Release: 19. August 2009“ kündigte die Pressemeldung der Computerspielfirma an. Geschäftsleitung und Mitarbeiter hegten große Hoffnungen auf den Erfolg des Strategiespieles – immerhin steckten drei Jahre Entwicklungszeit und einige tausend Mannstunden in diesem Computerspiel. Der wirtschaftliche Erfolg war für das Unternehmen überlebensnotwendig. Allein: Die Verkaufszahlen waren mäßig, die Zahlen aus dem Retail dümpelten im Mittelfeld vor sich hin und in Portalen, die die Spielesoftware zum Download anboten, ließen sich verkaufte Spiele an den Fingern einer Hand abzählen. Zeitgleich in der Nebenwelt des Internets: In den Filesharing-Börsen tauchte die erste illegale Kopie des Spieles am Tag des Release auf, am ersten Wochenende nach dem Verkaufsstart wurden bereits 800 illegalen Quellen identifiziert, nach zwei Wochen waren es über 4.000, nach einem Monat mehr als 16.000 – und alles umsonst.


Softwareunternehmen und Kennern der Branche sind Filesharing-Systeme nicht unbekannt. Das Googeln nach einem aktuellen Computerprogramm in Verbindung mit Stichworten wie „torrent“ oder „emule“ führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Treffern - auf der Suche nach kostenlosen Downloadquellen.
Illegale Quellen bedeuten eine erhebliche wirtschaftliche Gefährdung für Rechteinhaber und stören die Auswertung der Rechte. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Entwertung der Rechte kennen Softwareunternehmen zu Genüge. Nicht jedes in einem Filesharing-System illegal heruntergeladene Produkt bedeutet zwangsläufig den Wegfall des Erwerbs einer rechtmäßigen Kopie; aber allein die Masse der Quellen lässt naheliegend erscheinen, dass ein derartiges Verhalten erhebliche Schäden verursacht.
Die Verkaufszahlen der Softwareunternehmen, namentlich in der Computerspielbranche, belegen dies ebenso wie die Erfahrungen von .rka Rechtsanwälte (www.rka-law.de). Nikolai Klute, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei: „Beim Release von Produkten erkennen wir immer wieder, dass die höchsten Downloadzahlen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Produktes festzustellen sind. Allein dies legt nahe, dass mit dem Treiben in den Filesharingnetzwerken erhebliche Umsatzausfälle für die Rechteinhaber einhergehen. Zugleich ist es naiv, zu glauben, dass dem nicht so wäre. Denn nach aller Lebenserfahrung wird kein Spieler das illegal heruntergeladene Spiel im Nachhinein redlich erwerben.“
Der deutsche Gesetzgeber ist dieser Entwertung der Rechte am geistigen Eigentum mit Umsetzung der Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union entgegen getreten und hat Möglichkeiten für die Rechteinhaber eröffnet, Schutzrechtsverletzungen effektiv zu verfolgen und Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend zu machen.
Derartige Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist die Aufgabe von .rka Rechtsanwälte.
.rka Rechtsanwälte ist eine u.a. im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheber- und Medienrecht tätige Kanzlei mit langjährigen Prozesserfahrungen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Rechtsanwalt Nikolai Klute: „Seit dem 01. September 2008 ist es möglich, identifizierte IP-Adressen zum Gegenstand gerichtlicher Auskunftsverfahren zu machen, in denen den jeweiligen Internet-Providern gestattet wird, die Anschlussinhaber zu benennen. Eine weitere Möglichkeit besteht – wenn auch zunehmend eingeschränkt – in der Stellung von Strafanzeigen.“
Staatsanwaltschaften verfolgen Urheberrechtsverstöße gewerblichen Ausmaßes und identifizieren Anschlussinhaber als mögliche Täter. Die Kenntnis der Täter ist Voraussetzung für die zivilrechtliche Inanspruchnahme, die sich nicht nur auf die Geltendmachung von Unterlassungs-, sondern auch auf die Realisierung von Schadensersatzansprüchen erstreckt.
.rka Rechtsanwälte hat derartige Ansprüche bereits erfolgreich realisiert und seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes bundesweit gerichtliche Auskunftsverfahren für die eigenen Mandanten betrieben. Rechtsanwalt Nikolai Klute: „Allein die Tatsache der Inanspruchnahme von Anschlussinhabern führt nach unserer Erfahrung zu einer höheren Zurückhaltung in den Tauschbörsen mit Blick auf überwachte und künftige Produkte des Rechteinhabers. Neben der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen haben wir über die Erstattung von Anwaltsgebühren hinaus auch beachtliche Schadensersatzzahlungen an unsere Mandanten wegen illegalen Upload-/Downloads durchsetzen können.“
.rka Rechtsanwälte ist in diesem Jahr auf der GAMESCOM in Köln vor Ort. Vom 19.08. – 21.08.2009 in der Business Area, Halle 04.2 am Stand J027. Pressefotos auf Anfrage.

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