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Jede Arbeitskraft zählt

07.08.200908:56 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) SRH unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Beruf zurückzukehren

Karlsbad, 6. August 2009 - Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit in Deutschland sind psychische Erkrankungen, wie z. B. Depressionen, Schizophrenie oder Neurosen. Betroffene sind ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen, obwohl sie die nötige Kompetenz dafür besitzen. Die Wirtschaft verliert damit dringend benötigte Fachkräfte. Die neu gegründete SRH Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke und Behinderte (RPK) in Karlsbad hilft Menschen die Krankheit zu bewältigen und eröffnet ihnen wieder eine berufliche Perspektive. Heute (6.8.) beginnen die ersten Teilnehmer ihr Training in der Guttmannstraße 4. Die SRH bietet in Karlsbad 40 stationäre und 10 ambulante Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen ab 18 Jahren und ist damit die größte RPK in Baden-Württemberg.
Ziel der Maßnahme ist es wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich im Job zu verwirklichen. Dafür erhält jeder Teilnehmer einen individuellen Rehabilitationsplan, der ärztliche Therapien, soziale Kompetenztrainings und arbeitstherapeutische Maßnahmen koordiniert. „Mit unserer Betreuung wollen wir den körperlichen und seelischen Zustand der Menschen stabilisieren und ihnen dabei helfen wieder Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu gewinnen“, sagt RPK-Geschäftsführer Thomas Windolf.
Das Training dauert sechs bis maximal 24 Monate. Während dieser Zeit kümmert sich ein Team aus Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, Therapeuten und Pflegekräften um die Rehabilitanden. Zunächst wird getestet für welche Berufe die Teilnehmer geeignet sind. Praktisches Arbeiten, die Vermittlung theoretischer Grundlagen und ein Betriebspraktikum bereiten die Teilnehmer wieder auf das Arbeitsleben vor. Das kann die Rückkehr in den erlernten Beruf sein, eine Umschulung oder eine Berufsausbildung. Den Unternehmen bleiben damit Wissen und Erfahrung von Fachkräften erhalten, die nur schwer zu ersetzen sind.
Die Kosten tragen gesetzliche Krankenkassen, Renten- und Sozialhilfeträger sowie die Bundesagentur für Arbeit.

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