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Neues Lohn-Update - Wenn der Mindestlohn rückwirkend eingeklagt wird

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(openPR) In ihrem Lohn-Update vom August informiert die Paychex Deutschland GmbH darüber, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist, wenn Mindestlöhne gerichtlich durchgesetzt werden und das Arbeitsentgelt sich dadurch rückwirkend verändert. Zudem werden Fragen rund um Wertguthabenvereinbarungen und Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung geklärt.

Die monatlichen Lohn-Updates der Paychex Deutschland GmbH können auf der Homepage www.paychex.de abgerufen werden. Im Archiv befinden sich mittlerweile über 50 Fachaufsätze zu Themen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Über die Stichwortsuche der Homepage kann in den Lohn-Updates recherchiert werden. Die Experten von Paychex bieten ihre Dienstleistungen und telefonische Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch für Steuerberater an.

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