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Massive Verunsicherung der ALAG Auto-Mobil - Anleger; was ist zu tun?

Bild: Massive Verunsicherung der ALAG Auto-Mobil - Anleger; was ist zu tun?
Rechtsanwälte - Alag Auto-Mobil - Verunsicherung der Anleger
Rechtsanwälte - Alag Auto-Mobil - Verunsicherung der Anleger

(openPR) ALAG Auto-Mobil-Anleger werden mit einer Vielzahl von Schreiben bombardiert – neben dem Liquidationsschreiben der ALAG Auto-Mobil mehren sich Stellungnahmen und Ratschläge – was ist zu tun?

München, 22.07.2009; Seit die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (kurz ALAG Auto-Mobil) zunächst mit Schreiben vom 07.07.2009 durch die Gesellschaft angeschrieben wurden und zur Liquidation der Gesellschaft befragt wurden, macht sich gewisse Panik breit. Die Anleger sind verunsichert und fragen sich dabei, was mit ihrem eingezahlten Geld passiert ist. Wie sollen Sie sich zu der geplanten Situation verhalten?



Hier entsprechende Erkundigungen einzuholen, wird zwar durch die Fülle der Internetinformationen scheinbar vereinfacht, führt aber auch zur weiteren Verunsicherung. Zu dieser tragen noch eine Reihe von weiteren, dem Schreiben der ALAG Auto-Mobil folgenden, „gutgemeinten“ Schreiben bei.

Zunächst sieht sich der Rechtsanwalt Jörg Mahlmann, der nach eigenen Angaben selbst die Anteile von der Muttergesellschaft Albis übernommen hatte, veranlasst, die Vorzüge einer Liquidation nochmals zu unterstreichen. Informationen, die für eine Entscheidung zur Frage Liquidation für den Anleger maßgeblich sein könnten, finden sich in diesem Schreiben wiederum kaum. So ist nach wie vor offen, was mit den noch nachzuschießenden Geldern tatsächlich passieren soll. Von Verbindlichkeiten von ca. EUR 25 Mio. war die Rede, von einzunehmenden Geldern in Höhe von EUR 38 Mio. ebenfalls. Was genau geplant ist, bleibt unklar.

Daneben sucht oft der Vermittler der ALAG Beteiligung Kontakt zu dem Anleger. Dies gern im Zusammenhang mit einer Empfehlung seines für ihn tätigen Rechtsanwalts, der dann Ansprüche gegen den Vermittler nicht prüfen kann, da er im Interessenkonflikt ist.

Weiter erreicht die Anleger ein „Werbeschreiben“ der CLLB Rechtsanwälte. Die Adresse des jeweiligen Anlegers wurde dabei einfach dem Handelsregister entnommen, wie die Kanzlei mitteilt. Ein Einverständnis der Anleger ist hierfür nicht notwendig.

Weitere Schreiben sind nicht auszuschließen…


Doch was ist zu tun? Ist schnelles Handeln erforderlich? Und wem kann man vertrauen?


Zunächst sind zwei Punkte zu unterscheiden. Das eine ist die Frage der Liquidation der Gesellschaft. Hier besteht eine Frist zur Stimmabgabe bis zum 07.08.2009. Da die Gesellschaft nach eigenen Angaben in solchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt die eine Liquidation erforderlich macht, ist im Fall des Nichtzustandekommens einer Liquidation von einer Insolvenz der ALAG Auto-Mobil auszugehen. Darauf jedenfalls scheinen die Angaben der Gesellschaft hinzudeuten.

Dabei sind die Informationen der Gesellschaft äußerst dünn. Wie oben dargestellt, ist die Verwendung der Gelder unklar. "Bereits aus diesem Grund kann der Anleger aus unserer Sicht eine Entscheidung zur Liquidation nicht treffen. Vielmehr scheint für den Anleger sinnvoll, dass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein unabhängiger Insolvenzverwalter die Unterlagen der Gesellschaft sichtet." führt Rechtsanwältin Anja Appelt von der Kanzlei Lachmair aus. Das von der Gesellschaft mehrfach angebrachte Argument, es werde durch die Liquidation Kosten gespart, scheint mit dem Vorteil einer solchen Prüfung nach ihrer Meinung in keinem Verhältnis zu stehen.

Wird die Liquidation dennoch beschlossen, so wird der Liquidator, sprich die Gesellschaft selbst, die Anleger wohl zu ihren Nachschüssen auffordern. Entsprechendes wurde bereits in dem Schreiben der Gesellschaft angedeutet. Dies bedeutet für Sprint Ratenanleger, dass sie die gesamten bis zum Ende ihrer Laufzeit vereinbarten Raten erbringen müssten, was oft noch viele Jahre dauern dürfte. Zudem sollen Anleger der Classic, also Einmaleinlagezahlungen, die gewinnunabhängigen Entnahmen von bis zu 10 % pa. zurückzahlen. Gleiches gilt, wenn diese Entnahmen nicht direkt auf das Bankkonto des Anlegers geflossen sind, sondern im Rahmen der Classic Plus Variante auf den Plusvertrag. Wie hoch diese Zahlungen sind, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Manchmal sind dies nur einige 100,00 EUR, da die Gesellschaft die Ausschüttungen schon vor Jahren einstellte.

"Eine konkrete Zahlungsaufforderung ist in den uns jedenfalls bekannten Fällen durch die Gesellschaft noch nicht erfolgt, so dass dahingehend noch keine Panik ausbrechen muss." sagt Rechtsanwältin Anja Appelt. Dahingehend könnte im Einzelfall durchaus das Verhalten der ALAG abgewartet werden. Ggf. erledigt sich dies ohnehin, wenn die Liquidation nicht beschlossen wird und/oder die Insolvenz der Gesellschaft durchgeführt wird. Unabhängiger anwaltlicher Rat ist sicherlich sinnvoll.

Daneben stellt sich die Frage, was mit den eingezahlten Geldern passiert. Grundsätzlich stehen Schadensersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft, ggf. auch gegenüber dem Vermittler im Raum.

Da die Finanzsituation der ALAG Auto-Mobil äußerst angespannt ist, die Gesellschaft selbst spricht von „erforderlicher Zahlungsfähigkeit“, so ist ein wirtschaftlicher Erfolg auf Rückzahlung der eingezahlten Gelder gegenüber der ALAG Auto-Mobil sehr fraglich.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Internetmeldungen über die Einreichung einer Klage mit Vorsicht zu genießen. Ohnehin ist das Klageverfahren zumindest vorläufig beendet, wenn eine Insolvenz der Gesellschaft erfolgen sollte. Problematisch an einer solchen Klage gegenüber der ALAG ist auch, dass im Falle eines Unterliegens auch das Thema der Nachschusspflicht gleich mitgeklärt werden könnte. Schlechttestensfalls verliert daher der Anleger nicht nur seine Rückzahlungsmöglichkeit gegenüber der ALAG, sondern auch noch rechtskräftig weiteres Geld an die Gesellschaft. Ein solcher Schritt ist daher im Einzelfall gut zu prüfen und zu überlegen.

Gleiches gilt für ein Vorgehen gegenüber dem Berater. Hier besteht die Gefahr, dass der Anleger weiteres Geld umsonst investiert, so dass insgesamt doch die Kostenübernahme einer Rechtsschutzversicherung maßgeblich sein kann.

Im Ergebnis ist vor vorschnellen Schlüssen und Handlungen zu warnen. Der Anleger sollte sich hier nicht verunsichern lassen. Zunächst muss er hinsichtlich der Liquidation eine Entscheidung treffen. Rechtsanwältin Anja Appelt: "Aus unserer Sicht kann er aus oben benannten Gründen entweder dagegen entscheiden oder gar nicht reagieren." Dann sollte der Anleger seine Ansprüche gegenüber der ALAG und ggf. dem Berater prüfen lassen, was zumindest dann kurzfristig erfolgen sollte, wenn ggf. eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Anderenfalls ist spätestens zu dem Zeitpunkt, wenn er eine Zahlungsaufforderung von der ALAG erhält, an eine anwaltliche Beratung zu denken. Dies insbesondere dann, wenn er über die Risiken seiner Beteiligung an der ALAG Auto-Mobil nicht oder unvollständig aufgeklärt wurde.

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