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Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 integriert 6. HOAI-Novelle

16.07.200918:22 UhrIT, New Media & Software
Bild: Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 integriert 6. HOAI-Novelle
Berücksichtigung der Bausubstanz beim Umbauzuschlag
Berücksichtigung der Bausubstanz beim Umbauzuschlag

(openPR) Für den Erfolg aller Planungsbüros (Architektur, TGA, Elektro, Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau), ist es wichtig, dass Honorare im Rahmen der Möglichkeiten voll ausgeschöpft und Be- und Abrechnungen absolut rechtssicher sind. Dazu hat die Wuppertaler KOBOLD Management Systeme GmbH die Änderungen der neuen HOAI 2009 in ihre Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 integriert. Diese erhalten die Kunden mit Softwarepflegevertrag automatisch als Upgrade. Alle anderen, die mit S-HOAI arbeiten, können die Version käuflich erwerben. Das Unternehmen passte die Tabellenwerte der Leistungsbilder ebenso wie die veränderten Paragraphen an. Zwecks Abrechnung laufender Verträge besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, die alten Leistungsbilder abzubilden.



Da nur noch Planungsleistungen preisrechtlich gebunden sind, gibt der Planer jetzt Preise für Beratungs- und Gutachterleistungen wie Bauphysik, Schallschutz, Wärmeschutz etc. direkt ins System ein und errechnet diese nicht mehr mittels Tabelle. Kobold hat die Honorartabellen 2002 für diese Leistungsbilder ebenfalls um 10% erhöht, somit hat der Planer eine Verhandlungsgrundlage.

Das neue Kostenberechnungsmodell der HOAI 2009 sieht als Basis des Honorars nur noch die Kostenberechnung/-schätzung oder eine Baukostenvereinbarung vor. Außerdem entfällt die anrechenbare Bausubstanz, die bisher Grundlage des Honorars war. Nun kann der Planer allerdings einen Umbauzuschlag von bis zu 80 % zu vereinbaren. Dazu integrierte KOBOLD eine Vorschlagstabelle des Sachverständigen Dipl.-Ing. (FH) Heinz Simmendinger. Diese rechnet die bisherige anrechenbare Bausubstanz in einen entsprechenden prozentualen Umbauzuschlag um. Auch die Möglichkeit der Definition von Boni (max. 20 %) bei Unterschreitung und Mali (max. 5 %) bei Überschreitung des Honorars sind im System integriert.

Setzen Anwender in Verbindung mit S-HOAI auch das Controllingsystem
S-Control von KOBOLD ein, so werden diesem Rechnungen und Zahlungseingänge komfortabel übergeben. Mit der Version 9 kann der Planer Zahlungseingänge historisieren, Zahlungsbeträge automatisch auf die entsprechenden Unterprojekte verteilen und Zahlungsdifferenzen als Skonto oder Nachlass buchen. Wurden in der Vergangenheit Besondere Leistungen automatisch mit der entsprechenden Leistungsphase fortgeschrieben und abgerechnet, so hat der Anwender nun die Möglichkeit zu entscheiden, wann die Leistungen abgerechnet werden sollen.

Weitere Informationen siehe www.kbld.de und www.HOAI-gutachter.de

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