(openPR) Stuttgart, 13. Juli 2009 - In letzter Zeit tauchen wieder verstärkt betrügerische E-Mails, Faxe und auch Briefe auf! Mit zum Teil sehr raffiniert gemachten Formularen werden die gutgläubigen Bürger dazu verleitet, Informationen preiszugeben oder zweifelhafte Verträge abzuschließen. In den meisten Fällen ist ein so geschlossener Vertrag nicht rechtens. Sollten bei Ihnen Rechnungen oder sogar Mahnungen mit unklarem Hintergrund auftauchen, überprüfen Sie die Angelegenheit noch einmal. Selbstverständlich sollten Sie von einer Zahlung der berechneten oder angemahnten Beträge absehen, wenn Sie zu dem Schluss kommen, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Gegen ein eventuell eingeleitetes Mahnverfahren sollte Widerspruch eingelegt werden. In den meisten Fällen gehen die Anbieter der zwielichtigen Leistungen dann nicht ins Klageverfahren. Oft kommt es auch nicht einmal zu einem Mahnverfahren.
Leider gibt es gerade im Internet einige schwarze Schafe. Lassen Sie sich aber nicht zu sehr verunsichern; die überwiegende Anzahl der im Internet geschlossenen Verträge sind seriöser Natur.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
News-ID: 324121
826
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Pressebericht „Achtung - Abzocke übers Internet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.
Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen
im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG.
Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…
… Witte Thiel informiert über Referentenentwurf der Bundesregierung gegen Online-Abzocke
München – November 2010. Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung gegen Abzocke im Internet vorgehen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Änderung des §312e BGB vor, die mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die Rechtsanwälte Auer …
… Abzocke suchen.
Dating Portale erfreuen sich heutzutage einer immer größeren Beliebtheit. Mittlerweile nutzen 68% der Singles in Deutschland Partner- und Singlebörsen im Internet. (s. Quelle www.singlebörsen-vergleich.de)
Aber die Anonymität des Internets bietet natürlich auch einen Tummelplatz für Personen, die andere Ziele anstreben als eine glückliche …
… tun im Schadensfall?
Bei Achtung Abzocke (http://www.achtungabzocke.de) werden diese Themen genauestens aufgeführt und Gegenmaßnahmen gelistet. Das Forum bietet viele Informationen aus Internetportalen, Zeitschriften sowie Magazinen, wobei ganz spezielle themenrelevante Berichte zusammengeführt wurden. Es ist gut zu wissen, dass es einige einfache …
Schüler über Abzocke im Internet und per SMS aufklären
Bonn – Geht es um neue Klingeltöne fürs Handy sollten bei Schülern zu allererst die Alarmglocken läuten. Auffallen und cool sein wollen geht schnell ins Geld, warnt der Fachverlag für Computerwissen auf seinem Lehrerportal www.teachpapers.de. Schätzungsweise eine Million Schüler sind allein deshalb …
… Usern nutzen die Seite bereits um sich Informationen zu holen oder selbst Tipps und Erfahrungswerte bereitzustellen.
Gerade im Bezug auf Produkte und Dienstleistungen die über das Internet vermarktet werden ist die Nachfrage sehr groß, so dass Betrüger hier natürlich das große Geschäft wittern. Aber auch alt bekannte Maschen wie Kaffeefahrten oder Telefonabzocke …
… Begleitung in Form von Radio- und TV-Spots umfasst. Auch die Erstellung einer Filmreportage – in der heutigen Zeit sind Bewegtbilder kaum noch aus dem Internet wegzudenken – ist im Zuge einer Partnerhandwerker-Promotion möglich.
Abzocke hier, Abzocke da - partnerhandwerker.de sagt den unseriösen Anbietern den Kampf an!
„Unsere Präsentationsformen sind …
… Die Rechnung kommt dann per Post - ganze 168 Euro möchte die Firma von dem Jugendlichen einziehen. Das Gefährliche daran ist, dass dieses Angebot sehr stark im Internet beworben wird, so fallen viele Jugendliche auf diese neue Abzockmasche rein.
Obwohl mit 100 gratis SMS beworben wird, ist das Angebot nicht kostenlos. Mit einer Anmeldung schließt der …
… gutgläubig das Formular unterschreibt und zurückschickt, und schon landet eine teure Rechnung im Briefkasten.
Wenn die Rechnung kommt: Nicht einfach zahlen. Schauen Sie ins Internet. Wenn dort schon Verbraucherzentralen vor Abzocke warnen, dann spricht viel dafür, dass das auch tatsächlich Abzocke ist.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- …
… gegen den Vorwurf der Abzocke in Schutz zu nehmen. Nach Erfahrung von Auer Witte Thiel sind es vor allem anonym bleibende Blogger oder Forenschreiber, die im Internet den Vorwurf der Abzocke erheben und damit die Inkasso-Branche insgesamt in Verruf zu bringen versuchen. Die Methoden einzelner, unseriös auftretender Unternehmen werden nach Erfahrung von …
… Geschäftsverkehr” verabschiedet und tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde somit bekannt gemacht, dass alle Verkaufsangebote im Internet bis Ende Juli eine Schaltfläche mit der Bezeichnung ”zahlungspflichtig bestellen” oder eine ähnlich eindeutige Kennzeichnung vorweisen müssen.
Mit dieser Lösung, die auch die …
Sie lesen gerade: Achtung - Abzocke übers Internet