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Berufshaftpflicht schützt bei Verstößen gegen Urheber- und Markenrecht

(openPR) Versicherung speziell für Freelancer und kleine Agenturen in der Medienbranche

Augsburg, Juli 2009. Verstöße gegen Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht: Grafiker, Webdesigner, Fotodesigner, (Werbe)-Texter und PR-Agenturen arbeiten in einem Umfeld, in dem viele rechtliche Fallstricke lauern. Absicherung schafft eine Berufshaftpflichtversicherung. Mit der media-Haftpflicht bietet der Makler exali GmbH jetzt in Kooperation mit dem Spezialversicherer Hiscox eine Berufshaftpflicht an, die genau auf die Bedürfnisse der Berufe in der Medienbranche zugeschnitten ist. Dabei geht es laut exali-Geschäftsführer Ralph Günther darum, Sicherheit in rechtlichen Grauzonen zu schaffen: "Bei Haftungsfragen reichen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Dienst- und Werkverträgen längst nicht mehr aus."



Suchmaschinenoptimierung mit Keywords, die als Wortmarke geschützt sind. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Mailing-Texten. Flotter Sound für die Website mit einem Musik-Stück, das urheberechtlich geschützt ist. Immer häufiger landen solche und ähnlich gelagerte Fälle vor Gericht, machen Auftraggeber gegenüber ihren Dienstleistern Schadenersatzansprüche geltend.

"Viele Medienschaffende fühlen sich durch entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch Dienst- oder Werkverträge ausreichend abgesichert. Aktuelle Urteile zeigen jedoch, dass dies meist nicht der Fall ist", weiß Ralph Günther.

Der Geschäftsführer der exali GmbH kennt die Medienbranche und hat deshalb mit dem Spezialversicherer Hiscox Versicherungsbedingungen ausgehandelt, die exakt zugeschnitten sind auf die Bedürfnisse von Mediendienstleistern. Die media-Haftpflicht ist dabei insbesondere konzipiert für Freelancer und kleine Agenturen mit niedrigerem Jahresumsatz bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro.

"Vom Art Director bis zum Webentwickler: Unsere Berufshaftplicht orientiert sich an der Berufspraxis in der Medienbranche und an realen Schadenfällen", sagt Günther. So versichert die media-Haftplicht unter anderem Verstöße gegen Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Dies gilt auch dann, wenn Versicherte leicht und sogar grob fahrlässig handeln.

Mehr Transparenz für Versicherte: Die media-Haftpflicht bietet eine sogenannte "All-Risk-Deckung". Das heißt: Versichert sind alle beruflichen Tätigkeiten, die im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen wurden. Ein entscheidender Vorteil: Da sich in der Medienbranche häufig Überschneidungen ergeben in die Bereiche Programmierung (IT) und Consulting, sind solche Tätigkeiten automatisch mitversichert. Die media-Haftpflicht gilt ferner für Angestellte und freie Mitarbeiter sowie Volontäre und Praktikanten, sie bietet hohe Vermögensschadendeckung für Freelancer und hat keine Freizeichnungsklausel für die Druckvorstufe. Versicherbar sind auch Eigenschäden und Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt.

Der besondere Service von exali ist die komplette Online-Abwicklung vom Antrag bis zur Police in Echtzeit. Im geschützten Kundenbereich des Versicherungsportals www.exali.de stehen zudem viele Zusatzdienste zur Verfügung. Das Ziel: Der Kunde soll bezüglich seines Versicherungsvertrags stets topaktuell informiert sein. Die Transparenz beginnt schon bei den Versicherungsbedingungen, die – durchaus besonders in der Branche – verständlich formuliert und auf wenigen Seiten komprimiert sind.

Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Mehr Informationen unter www.exali.de .

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