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WDSF erstattet Strafanzeige wegen Speedboat-Rennen in Eckernförde

03.07.200916:10 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) (Hagen/Eckernförde) Das Wal- und Delfinschutz-Forum hat anlässlich des für den 3. Und 4. Juli 2009 in Eckernförde durch die Kieler Tauchschule „Baltic Dive Center“ angekündigten Rennens mit 250 PS-High-Speed-Booten Strafanzeige gegen den Geschäftsführer Oliver Wolf gestellt, weil die Boote für die geschützten Schweinswale (Kleine Tümmler) eine Todesbedrohung darstellen und es sich bei den befahrenen Wassergebieten um sog. ausgewiesene FFH-Gebiete handelt, die durch EU-Richtlinien geschützt sind.

Zusammen mit dem Wal- und Delfinschützer Andreas Morlok hatte das WDSF bereits Anfang des Jahres als erste der jetzt protestierenden Meeresschutz-Organisationen auf die Problematik des Rennens „4 Elements Challenge“ hingewiesen, zumal die Fahrroute durch Geburtsgründe der Meeressäuger verläuft und die Schweinswale im Juli dort ihre jungen Kälber begleiten, die in Gefahrensituationen noch nicht reagieren können.

Inzwischen hat sich eine umfangreiche Allianz aus Natur- und Tierschutz-Verbänden, politischen Parteien, dem Landessportfischerverband, Segel- und Ruderclubs sowie anderer Taucherclubs gegen das unsinnige und lautstarke Bootsrennen gebildet.

Das Umweltministerium in Kiel hatte dem Veranstalter der Sportveranstaltung lediglich Auflagen hinsichtlich der Geschwindigkeit wegen der Gefährdung der Schweinswale auferlegt, das Rennen aber nicht verboten.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller dazu: „Das Umweltministerium als entscheidende Behörde für die Durchsetzung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzte hat versagt. Das Ministerium hat in seiner artenschutzrechtlichen Prüfung festgestellt, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen würden, wenn die Boote mit 35 Knoten, also ungefähr 65 km/h, fahren, obwohl auch dadurch eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätten vorliegt und die Gefahr einer Tötung besonders von jungen Kälbern gegeben ist. Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Kiel und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig die sofortige Unterbindung des Rennens beantragt, da Gefahr im Verzug ist. Ggf. müssten wir aus formaljuristischen Gründen auch das Ministerium als oberste Fachaufsichtsbehörde in unsere Strafanzeige miteinbeziehen, da diese das Rennen unter Auflagen erlaubt hat.“--Ende

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21.01.2013

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