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Neuerscheinung - Diskriminierungsfälle 2008

02.07.200908:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neuerscheinung - Diskriminierungsfälle 2008

(openPR) Die umfassende Auswertung und Dokumentation der Beratungsarbeit gehört zu den essentiellen Aufgaben des AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. (kurz ADB Köln/ÖgG).

Bereits zum fünften Mal veröffentlicht das ADB Köln/ÖgG die statistische Auswertung der Diskriminierungsfälle, die es als Beschwerde- und Beratungsstelle bei ethnischer Diskriminierung jährlich aufnimmt, bearbeitet und dokumentiert.



Die hier zugrunde gelegten Daten aus 2008 können selbstverständlich keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben. Diese Auswertungen liefern Aufschluss über das Ausmaß individueller, institutioneller und struktureller Diskriminierungsmechanismen, auf Basis derer wirksame und nachhaltige Interventionsstrategien und Handlungsansätze gegen Diskriminierung entwickelt werden können.

Bei den abgeschlossenen und den in Bearbeitung befindlichen Diskriminierungsfällen zeigt sich ein breites Spektrum von eingeleiteten Unterstützungsmaßnahmen. Das Handlungsspektrum des ADB Köln/ÖgG erstreckte sich dabei von der emotionalen Unterstützung der ratsuchenden Person, telefonischen/schriftlichen Anfragen bei Beschuldigten über Klärungsgespräche im Beisein der Beraterin/des Beraters zwischen den Betroffenen und der diskriminierenden Person bzw. Institution bis hin zu Vermittlung an andere spezialisierte Beratungsstellen/Experten (z.B. psychotherapeutische Beratung).

Ein großer Teil der Personen, die die Antidiskriminierungsberatung des ADB Köln/ÖgG in Anspruch nahmen, strebten mit Hilfe des Büros und seiner parteilichen Unterstützung die Konfrontation mit der beschuldigten Person bzw. Partei auf gleicher Augenhöhe an. Für die Betroffenen war es wichtig, dass die Gegenseite ernsthaft mit ihrer Vorgehensweise und den damit verbundenen Auswirkungen auf die diskriminierte Person konfrontiert wurde.

In einigen Fällen konnte die Diskriminierungsbeschwerde auf konstruktive Art und zur Zufriedenheit der betroffenen Person gelöst, in anderen Fällen trotz Klärungsgespräche mit der jeweiligen Gegenseite keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Vor allem in Fällen, in denen sich Beschuldigte einem Klärungsgespräch gegenüber offen zeigten und damit signalisierten, dass sie die Beschwerde der betroffenen Person ernst nehmen, konnten Bemühungen, dem Vorfall auf den Grund zu gehen, beobachtet werden. Nicht selten erfuhren die Betroffenen dadurch ernst gemeinte Entschuldigungen und/oder „Wiedergutmachungen“.

Die explorative Studie „Psychosoziale Folgen von Diskriminierungserfahrungen und deren Auswirkungen auf die Lebenssituation Betroffener“ sowie die „Expertise über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Beratungspraxis des ADB Köln/ÖgG“ bilden zwei weitere Schwerpunkte der diesjährigen Ausgabe.

Eine informative und aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen

Banu Bambal
Projektleitung AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/
Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.

Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr von 3,50 € über die Geschäftsstelle des Trägervereins „Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.“ bezogen werden.

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