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Handel mit Microsoft OEM-Lizenzen von Urteil nicht betroffen

01.07.200908:33 UhrIT, New Media & Software
Bild: Handel mit Microsoft OEM-Lizenzen von Urteil nicht betroffen

(openPR) Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu OEM-Lizenzen vom 29. Juni 2009 gilt ausschließlich für die OEM-Lizenzen einer Spezial-Software für Rechtsanwälte. Diese bringt besondere Anforderungen an Anwendung und Customizing mit sich und stellt deshalb einen Sonderfall dar. usedSoft hat den Handel mit diesen Lizenzen vorerst eingestellt. Allerdings sind ohne Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sämtliche Mutmaßungen verfrüht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Aussagen zum Erschöpfungsgrundsatz.

Das Urteil gilt aber in keinem Fall für OEM-Lizenzen generell. Überdies hat Microsoft den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen der eigenen Marke nie bestritten. Im Gegenteil hat Microsoft in prominenten Fällen sogar nachträglich Lizenzübertragungen durch usedSoft für legal erklärt. So etwa bei der Stadt München, deren Oberbürgermeister sich dann auch mit den Worten zitieren lässt: „Von Microsoft liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass lizenzrechtlich alles in Ordnung ist.“

usedSoft handelt ohnehin hauptsächlich mit Volumenlizenzen. Und einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen dürfen, wie die Landgerichte München und Hamburg in rechtskräftigen Urteilen eindeutig entschieden, gebraucht weiterverkauft werden. So urteilte etwa das LG München im April letzten Jahres, „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“

„Anderslautende Andeutungen sind erneut ein schamloser Versuch des Gewohnheitsmonopolisten, für Microsoft-Software unerhebliche Urteile wie die Entscheidungen der OLGs München und Frankfurt dafür zu missbrauchen, die über 1.600 usedSoft-Kunden zu verunsichern“, betonte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider heute in München. „Aber auch dies kann den liberalisierten Software-Markt nicht aufhalten.“

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