(openPR) BERLIN. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur biologischen Schädlingsbekämpfung erklärt die Sprecherin für ländliche Räume der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel :
Biologischer Pflanzenschutz und der Einsatz von transgenen krankheitsresistenten Sorten sind moderne Methoden des Pflanzenschutzes, die erhebliche Vorteile bieten. Sie vermeiden den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel, sie vermeiden damit auch Rückstände in Nahrungsmitteln und Belastungen des Bodens. Aber als Nützlinge genutzte Viren, Bakterien, Pilze, Nematoden und Insekten sind nicht rückholbar, wenn sie einmal in die Natur entlassen worden sind. Sie können daher Flora und Fauna verfälschen, über ihre Langzeitwirkungen ist wenig bekannt. Dies ist das Ergebnis der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Bisher sind die Verfahren der biologischen Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft von untergeordneter Bedeutung. Dabei ist die Bakterie Bacillus thuringiensis der wichtigste Nützling, der zum Pflanzenschutz in der Landwirtschaft verwendet wird, an zweiter Stelle steht die Schlupfwespe Trichogramma, die gegen den Maiszünsler eingesetzt wird. Der Einsatz von Viren zur Bekämpfung des Apfelwicklers ist in den letzten 10 Jahren um das 100fache gestiegen. Insbesondere im Unterglasanbau hat die biologische Schädlingsbekämpfung besondere Vorteile.
Von den zur Zeit in Deutschland angebotenen 66 Nützlingsarten sind etwa zwei Drittel heimische Arten, die übrigen stammen insbesondere aus tropischen und subtropischen Gebieten. Der Asiatische Marienkäfer ist ein Beispiel für die unkontrollierte Ausbreitung einer als Nützling eingeführten Insektenart. Ähnliche Risiken, wie sie bei der Ausbringung fremdländischer Nützlinge bestehen, werden transgenen Kulturpflanzen unterstellt, obwohl die Erfahrungen im Anbau wie auch in Monitoring-Versuchen dies bisher nicht stützen.





