(openPR) Schlechte Nachrichten gibt es derzeit für Tausende von Anlegern, die sich an verschiedenen Medienfonds, so auch an den LHI-Medienfonds beteiligt haben. Das bayerische Finanzministerium beabsichtigt, diesen die steuerlichen Vorteile rückwirkend zu entziehen. Für viele Anleger, die gerade im Jahr der Zeichnung eine Einkommensspitze hatten, könnte dies erhebliche finanzielle Folgen haben.
Nach einem Bericht des Handelsblatt vom 08.04.2009 sind neben der LHI auch die Fonds der Hannover Leasing (HL) und der KGAL betroffen. Diese haben die Anleger bereits über die drohenden Konsequenzen informiert.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt es jedoch Hoffnung für die Anleger: So kommt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07) wie gerufen. Der BGH hat in dieser Entscheidung nämlich festgestellt, dass ein Anlageberater den Anleger darüber aufklären muss, dass er eine Provision erhält. Dies ist in aller Regel aber nicht geschehen. Der BGH leitet hieraus einen Anspruch der getäuschten Anleger auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ab.
Fazit: Gerade jetzt, wo die drohenden Steuernachzahlungen auf die ursprünglichen Renditeversprechungen drücken, sollten sich Anleger, die von dieser Entwicklung betroffen sind, professionellen Rat einholen und prüfen lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Damit könnte sich der finanzielle Verlust kompensieren lassen.
Für betroffene Medienfonds-Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "LHI-Medienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
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