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Beschlossene Sache - Pfändungsfreibetrag wird nicht erhöht

10.06.200908:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die seit Juli 2005 gleichgebliebene Pfändungsfreigrenze wurde abermals nicht erhöht. Bei der Rettung der großen Konzerne, wird die arbeitende Bevölkerung vergessen. Das abrutschen in die Unterschicht, trotz Arbeit, sichergestellt.

Hubert B. hat 2004 die Verbraucherinsolvenz angemeldet. Da er ledig ist, verbleiben ihm bei einem Nettoeinkommen von 1.200,-- € lt. Pfändungstabelle 1.049,60 € zum Leben. Von diesem Betrag muss die Miete mit Nebenkosten in Höhe von 600,-- €, Strom, Telefon, Kfz und Lebenshaltungskosten bezahlt werden. 2004 kam er gerade mal damit zurecht. Seit dieser Zeit sind aber die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen und nun reicht dieser Betrag nicht mehr aus, um seine notwendigen Ausgaben für den ganzen Monat zu decken. Eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen fiel 2007 und 2009 aus. Geplant ist diese erst 2011. Doch was, wenn diese auch wieder ausfällt?


Die Politiker überschlagen sich bei den Rettungsaktionen der Banken, allen voran die HRB Real Estate, Firmen wie Opel usw. Nur für die Bürger, die dies mit Steuergeldern finanzieren müssen, hat die Regierung scheinbar nichts übrig. Die Gewerkschaften fordern Lohnerhöhungen, die Diäten (der Politiker) werden angepasst. Nur die Insolvenzkunden bleiben auf der Strecke.

Angleichung des Pfändungsfreibetrages

Der Pfändungsfreibetrag sollte üblicherweise alle zwei Jahre angeglichen werden. Jedoch wurde im Jahre 2007 beschlossen, dass die Grenzen unverändert bleiben. Weil, der Grundfreibetrag für Sparer auch nicht angehoben wurde. Bisher konnte zwar niemand genau erklären, was der Grundfreibetrag der Sparer mit der Pfändungsfreigrenze der „Zahlungsunfähigen“ zu tun hat. In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag erhöht, dennoch wurde die Pfändungsfreigrenze abermals nicht erhöht. Diesmal mit der Ausrede: „ Die im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) vorgenommene Erhöhung des Grundfreibetrages von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten und wirkt sich deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus (trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009).“

Folgen der Nichtanhebung

Die Folgen der Nichtanhebung liegen auf der Hand, denn es müssen sich immer mehr Haushalte Unterstützung vom Staat holen. So werden immer mehr Menschen in Hartz IV getrieben, obwohl sie einer Festanstellung nachgehen. Derzeit sind es 1,33 Millionen Bundesbürger – das sind eine halbe Millionen mehr als noch vor zwei Jahren. Daran zeigt sich, dass die Anhebung des Pfändungsfreibetrages dringend notwendig ist. Wer trotz Arbeit so am Existenzminimum leben muss spielt selbstverständlich mit dem Gedanken gleich „faul“ auf Kosten des Staates zuhause zu bleiben.

Über all dem Ärger mit der Finanzkrise vergessen die Politiker, dass sie auch die Verantwortung jedes Einzelnen Bürgers haben. Es kann nicht sein, dass sie auf der einen Seite von der Sicherung der Arbeitsplätze reden und Milliarden in Unternehmen pumpen, die sich selbst verspekuliert haben und auf der anderen Seite den Arbeiter hinter dem Arbeitsplatz nicht sehen.

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