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Abmahnung Nebulus GmbH wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz bei eBay-Auktion

08.06.200911:35 UhrIT, New Media & Software
Bild: Abmahnung Nebulus GmbH wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz bei eBay-Auktion
RA Karsten Gulden, LL.M.
RA Karsten Gulden, LL.M.

(openPR) Abmahnung der Firma Nebulus GmbH, vertreten d.d. GF Alexander Scharnböck, Vilshofener Straße 38, 94051 Aidenbach - ebay Name "nebulus-gmbh" wegen eines Verstoßes gegen das Urhebergesetz bei eBay-Auktion.

Die Firma Nebulus GmbH mahnt derzeit vermehrt die unrechtmäßige Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder im Rahmen von eBay-Auktionen ab.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden für die Nutzung der Bilder eine fiktive Lizenzgebühr von 80 € je Lichtbild verlangt, sowie ein Zuschlag in Höhe von 50 % für den unterlassenen Urhebervermerk. Unterzeichnet wird das Ganze stets im Auftrag durch eine Frau Petra Heide, nicht jedoch durch den Geschäftsführer Scharnböck.

Zweifelhaft dürfte in diesem Zusammenhang neben anderen Punkten die Höhe der Lizenzgebühr sein, da es sich um einfache Lichtbilder handelt.

Hinzu kommt die nachteilig formulierte Unterlassungserklärung, die keinesfalls unterschrieben werden sollte.

Datum: 04.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: fiktive Lizenzgebühr, eBay, Rechtsmissbrauch
Link. www.die-abmahnung.info

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