(openPR) Regierung regelt Abgase aus mobilen Kleingeraeten
Berlin, 28. Januar 2004 - Das Bundeskabinett hat heute die Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchfuehrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der von Bundesumweltminister Trittin vorgelegten Fassung beschlossen. Die Neufassung erweitert den Anwendungsbereich der Verordnung auf kleinere Fremdzuendungsmotoren mit einer Leistung bis zu 18 Kilowatt.
Unter die dadurch neu erfassten Maschinen fallen beispielsweise Rasenmaeher, Motorkettensaegen, Zerkleinerer und Generatoren. Die Gesetzesnovellierung sieht in zwei Stufen (2004 und 2008) erstmalig Grenzwerte fuer diese Maschinen vor. Die Grenzwerte sollen dazu beitragen, die Luftqualitaet zu verbessern. Fremdzuendungsmotoren mobiler Maschinen erzeugen insbesondere Kohlenwasserstoffe und Stickoxide. Diese Schadstoffe sind als Ozonvorlaeufersubstanzen von Bedeutung und tragen somit zur Bildung von Sommersmog bei.
Der Anteil von mobilen Maschinen an den Emissionen von Kohlenwasserstoffen liegt bei rund zehn Prozent. Davon stammen rund 70 Prozent aus den 2-Takt-Benzinmotoren, die sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich eingesetzt werden. Ausser Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden soll die Regelung auch die Kohlenmonoxidemissionen reduzieren.
Die Novellierung setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um.
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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