(openPR) Die Kanzlei Seehofer prüft derzeit Schadensersatzansprüche gegen einen Vermittler der Global Swiss Capital AG, welcher Inhaber-Teilschuldverschreibungen dieser Firma verkauft hatte.
Die Global Swiss Capital AG befindet sich seit August 2007 im Konkurs. Es ist zu befürchten, dass den Anlegern ein großer Schaden entstehen wird. Die Haftung der Vermittler/Berater ist grundsätzlich auf 3 Jahre nach Kenntnis des jeweiligen Anlegers begrenzt, sodass Anleger hier mögliche Ansprüche baldmöglichst anwaltlich prüfen und klären lassen sollten.
Die Kanzlei Seehofer hat bereits gerichtlich entsprechende Klageansprüche geltend gemacht. Begründung ist hier vor allem, dass ein Vermittler/Berater nach höchstrichterlicher Rechtssprechung haftet, auch wenn der Prospektangaben zu den Risiken enthält, jedoch der Vermittler/Berater hiervon abweichende Angaben bzw. falsche Zusicherungen macht.









