(openPR) Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Anleger schon im Vorfeld vor intransparenten Angeboten zu warnen und somit Prävention statt Schadensbegrenzung zu betreiben. Um Anlegergelder zu schützen, soll daher auch vor Anbietern gewarnt werden, die in letzter Zeit verstärkt den Finanzplatz Schweiz nutzen.
Ein derartiger Anbieter, die Global Swiss Capital AG mit Sitz in Brunnen in der Schweiz will zur Zeit 300.000 Inhaberteilschuldverschreibungen mit einem Investitions-Volumen von 30 Mio. € an den Anleger/die Anlegerin bringen.
Der Verkaufsprospekt und die Homepage schwärmen von einem sicheren Angebot mit hoher Rendite, die zum Teil bei 6,85 % liegen soll. Geschäftszweck soll sein, „Dienstleistungen aus der Schweiz für Personen im Ausland in den Bereichen Beratung in Wirtschafts- und Finanzfragen, der weltweite Vertrieb von Finanzprodukten, etc.“. Man verstehe sich als „Einkaufsgemeinschaft“ um somit dem Anleger günstigere Konditionen an den Kapitalmärkten zugute kommen zu lassen.
Leider wurde Global Swiss Capital erst im Jahre 2005 gegründet, so dass Zahlen für die Vergangenheit, anhand derer man überprüfen könnte, ob die Ziele erreicht wurden, fast gänzlich fehlen. Statt dessen rühmt man sich im Verkaufsprospekt der Kontakte des Managements zur „Hochfinanz“, wobei dann leider wieder weitgehend keine konkreten Angaben dazu gemacht werden, um welche Kontakte es sich hierbei handeln soll.
Weiterhin hat das Unternehmen eine Zahlstelle in Hannover eingerichtet, die Alfa Vermögensplanung GmbH. Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), BSZ®, ASV-Vertrauensanwalt zu diesem Angebot: „Leider erschließt sich nicht 100 %ig, wie Global Swiss Capital das Geld des Anlegers anlegen will, außer zahlreichen Anpreisungen schweigt sich der Prospekt hierzu leider zum Teil aus. Es handelt sich im Endeffekt um ein „Start-up-Unternehmen“, das viel Geld bei Anlegern einsammeln will, das jedoch hinsichtlich der Transparenz durchaus noch Defizite aufweist.“
Auch der Branchendienst „kapital-markt-intern“ gibt in seinem Prospekt-Check vom 17.11.2006 zu bedenken: „ Da die konkrete Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und des Verwaltungsrats anhand des Prospektes nicht beurteilt werden können, raten wir bis zur Vorlage konkreter Ist-Zahlen, die die Planzahlen bestätigen, zur äußersten Vorsicht“. Bei seinem Angebot für „Großanleger und institutionelle Anleger“ wirbt Global Swiss Capital zudem durch eine 100 % ige Kapitalschutzgarantie durch eine Europäische Großbank. Leider macht Global Swiss Capital keine konkreten Angaben dazu macht, um welche Bank/Banken es sich dabei konkret handeln soll, die diese Garantie geben sollen. Es bleibt daher zu hoffen, dass Global Swiss Capital konstruktiv mit der Kritik umgeht und die „Europäische Großbank“ noch preisgegeben wird, damit die Angaben verifiziert werden können. Auch erschließt sich leider nicht auf Anhieb, warum das Konstrukt Sitz: Schweiz, Zahlstelle: Hannover gewählt wurde.
„Im Ernstfall sind Ansprüche in der Schweiz gegen Verantwortliche jedoch schwerer durchsetzbar als in Deutschland.“, so Späth. Zumindestens sicherheitsorientierte Anleger sollten daher dieses Angebot genau prüfen und genau abwägen, ob hier eine Beteiligung für sie sinnvoll ist.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „„Global Swiss Capital“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.










