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Erster Selektivvertrag zu augenärztlichen Leistungen zwischen AOK und Augenärztegenossenschaft Brandenburg

29.04.200911:38 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Erster Selektivvertrag zu augenärztlichen Leistungen zwischen AOK und Augenärztegenossenschaft Brandenburg
Augenuntersuchung
Augenuntersuchung

(openPR) Mehr Durchblick in Brandenburg?
AOK Brandenburg und Augenärztegenossenschaft Brandenburg mit Deutschlands
erstem Selektivvertrag zu augenärztlichen Leistungen


Mehr als 600.000 AOK-Versicherte in Brandenburg werden ab dem 1. Mai 2009 bei vielen Augenleiden und den meisten Augenoperationen landesweit exklusiv von den niedergelassenen Fachärzten der Augenärztegenossenschaft Brandenburg e.G. (aägb) behandelt. Dies ist Kernbestandteil des bundesweit ersten Selektivvertrags einer ärztlichen Fachgruppe, den beide Organisationen ausgehandelt haben und heute in Potsdam vorstellen.


Für die Brandenburger AOK-Versicherten bedeutet dies künftig eine schnellere und wohnortnahe ambulante Behandlung bei den über 100 Ärztinnen und Ärzten der aägb, die in Brandenburg flächendeckend praktizieren. Die positiven Effekte für die Patienten sind verbesserte Leistungen bei den Augenoperationen, wie etwa garantierte OP-Termine innerhalb von vier Wochen an 18 Standorten, der Einsatz der qualitativ besten Linsen und der Verzicht auf lange Krankenhausaufenthalte fernab des Wohnortes. Darüber hinaus profitieren die Versicherten von zusätzlichen Sprechstunden und reduzierten Wartezeiten auf einen Termin für die konservative augenärztliche Behandlung.

AOK-Chef Frank Michalak zu seinen Erwartungen an den neuen Vertrag:
„Wir erwarten für unsere Versicherten neben der hohen medizinischen Qualität, die die Augenärztegenossenschaft Brandenburg uns garantiert, auch die Sicherstellung einer wohnortnahen ambulanten Patientenversorgung in der Fläche des Landes. Wir haben ebenfalls zusätzliche Serviceleistungen verabredet, die die Wartezeiten auf einen augenärztlichen Behandlungstermin auf überschaubare Zeiträume zurückführen. Wartezeiten von drei Monaten und länger sollen für AOK-Versicherte im Land Brandenburg endlich der Vergangenheit angehören.“

Dr. med. Dietmar Reinfeld, Vorstandsvorsitzender der aägb: „ Heute ist ein guter Tag für die Patienten, die Ärzte und unseren Partner, die AOK Brandenburg. Wir sind sehr froh, gemeinsam mit der Krankenkasse neue Wege zu gehen und Wettbewerb in unser Gesundheitswesen zu bringen. Davon profitiert am Ende der Patient: Die AOK-Versicherten stehen jetzt bei Service und Terminlisten an vorderster Stelle, die anderen Versicherten profitieren von der Stärkung des niedergelassenen Arztes, der auch morgen noch Sprechstunde bei Ihnen um die Ecke anbietet und die Grundversorgung macht, die die großen Kliniken nicht leisten. Wir sind stolz darauf, den ersten Selektivvertrag einer ärztlichen Fachgruppe auf die Beine gestellt zu haben und ermuntern alle Kollegen, unserem Beispiel zu folgen.“


Symbolcharakter für weitere Ärztegruppen bundesweit?
So genannte Selektivverträge nach § 73c SGB V sind Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten jenseits der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Gesetzgeber räumt diese Möglichkeit erst seit kurzem ein, um auf alternativen Wegen die ambulante ärztliche und fachärztliche Versorgung sicherzustellen. Die neue Möglichkeit wird seitdem kontrovers diskutiert und wurde nun bundesweit erstmals in der ärztlichen Fachgruppe der Augenheilkunde umgesetzt.
Die AOK Brandenburg hatte als erste deutsche Krankenkasse bereits Ende Oktober 2008 die betreffenden Leistungen bundesweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in vier regionalen Teillosen und in zwei Fachlosen (Katarakt-Operationen und ambulante Glaskörper- sowie netzhautchirurgische Eingriffe). Sie ließ Raum für weitere Versorgungs- und Serviceverbesserungen. An der Ausschreibung nahmen sieben Bewerber teil. Die aägb konnte sich schließlich mit ihrem Konzept einer hohen medizinischen Qualität, verbunden mit der Sicherstellung eines flächendeckenden ambulanten Behandlungsangebotes, durchsetzen.
Vorausgegangen war bereits eine mehrjährige erfolgreiche Kooperation von AOK und aägb bei einer neuen Behandlungsmethode der feuchten Form der altersabhängigen Makuladegeneration.

Gesundheitssystem wird entlastet
Für die Brandenburger Augenärzte der aägb bringt der Selektivvertrag weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit. Da die Vereinbarung unabhängig von der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen wurde, ist eine direkte Abrechnung mit dem Kostenträger möglich. Zudem werden die Ärzte auf diese Weise vom Budgetzwang befreit und können eine bestmögliche Behandlungsqualität für alle Patienten gewährleisten. Hierfür wurden in dem Vertrag eigens die Arzthonorare, insbesondere für die prä- und postoperative Behandlung, verbessert.
Durch die Konzentration auf die wohnortnahe Versorgung werden unnötige Kosten reduziert. Beispielsweise werden alle Operationen, etwa des Grauen Stars, künftig ambulant durchgeführt, wodurch die hohen Behandlungs- und Transportkosten von stationären Operationen der Vergangenheit angehören.

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