(openPR) Kölner Betreiber von Selbstentsorgergemeinschaft erfüllt alle Rücknahme- und Verwertungsanforderungen
Köln, 28. April 2009 - Fristgerecht vor dem 1. Mai 2009 legt die Curanus GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Reclay Group, erneut den Mengenstromnachweis für das Nachweisjahr 2008 vor. Der TÜV Rheinland bestätigte der Curanus die Erfüllung aller Bedingungen zur ordnungsgemäßen Erfassung, Sortierung und Verwertung der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen. Insgesamt wurden Wertstoffe im vierstelligen Tonnagebereich zurückgenommen und der Wiederverwertung zugeführt. Damit erfüllt die Curanus nicht nur alle Vorgaben an die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen, sondern hat diese auch zum Teil übertroffen.
Seit 2004 betreibt die Curanus eine Selbstentsorgergemeinschaft gemäß alter Fassung der Verpackungsverordnung von Unternehmen vornehmlich mit Schwerpunkt in der Lebensmittelbranche. Die Selbstentsorgung wird dabei strikt auf den Verpackungsanteil begrenzt, der in das so genannte Kleingewerbe gelangt. Im Jahr 2008 übernahm die Curanus GmbH für 276 Unternehmen die Erfüllung ihrer Rücknahme-, Verwertungs- und Dokumentationspflichten.
„Wir freuen uns, dass wir auch in 2008 wieder alle Anforderungen an die Verwertung von Verkaufsverpackungen erfüllt haben beziehungsweise übertreffen konnten. Das sind Maßstäbe, die wir auch in diesem Jahr für unsere Leistungen wieder beibehalten und ausbauen wollen", so Martin Schürmann, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group. „Zudem haben wir gemäß der neuen Vorgaben der 5. Novelle der Verpackungsverordnung das Dienstleistungsportfolio der Curanus angepasst und erweitert."
Die neuen Vorgaben der 5. Novelle der Verpackungsverordnung grenzen die bisher möglichen Ausgestaltungsvarianten der so genannten Selbstentsorgung deutlich ein. Zahlreiche neue Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Branchenlösung praktizieren zu können. Die Curanus bietet daher ihren Kunden seit 1. Januar 2009 sechs TÜV-zertifizierte Branchenlösungen in den Bereichen Lebensmittel, Kraftfahrzeug, Gesundheit, Office Services, Bau sowie Natur und Freizeit an. So erfolgt - wie in den Vorgaben der Verpackungsverordnung gefordert - die Mengenstromdokumentation nicht mehr durch einen gemeinschaftlichen Mengenstromnachweis für alle angeschlossenen Hersteller und Vertreiber der Selbstentsorgergemeinschaft, sondern die von Herstellern und Vertreibern in Verkehr gebrachten Verpackungen werden von Curanus eindeutig einer Curanus-Branchenlösung zugeordnet und branchenspezifisch nachgewiesen.
Mengenstromnachweis: Was ist das?
Der Mengenstromnachweis ist gemäß Paragraph 6 der Verpackungsverordnung ein jährlich zu erbringender Nachweis der Pflichterfüllung gegenüber der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde beziehungsweise einer von ihr bestimmten Behörde. Es handelt sich um einen Leistungsnachweis über die in dem jeweiligen Jahr in Deutschland in den Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verkaufsverpackungen. Der Mengenstromnachweis stellt aufgeteilt nach einzelnen Materialien dar, welche Erfassungsmengen erzielt und welche Mengen einer Verwertung zugeführt wurden. Er muss jeweils zum 1. Mai des folgenden Jahres des Nachweisjahres erbracht werden. Die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist durch einen unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage der Nachweise zu bescheinigen.



