(openPR) Kölner Anbieter von alternativem dualen System übertrifft sämtliche Verwertungsquoten
Köln, 2. Juni 2009 - Die Redual GmbH & Co. KG hat nach ihrer Schwestergesellschaft Curanus GmbH & Co. KG ebenfalls den Mengenstromnachweis für die von ihr in 2008 verwerteten Verkaufsverpackungen vorgelegt. Das Tochterunternehmen der Reclay Group hat damit die Verwertungsquoten nicht nur erfüllt, sondern diese bei allen Materialfraktionen auch weit übertroffen.
Die cyclos GmbH bescheinigt der Redual die fristgerechte Einhaltung aller Rücknahme- und Verwertungsanforderungen gemäß der Verpackungsverordnung. Betroffen sind davon die Materialfraktionen Glas, Aluminium, Weißblech, Kunststoffe und Verbunde. Insgesamt wurden Wertstoffe im sechsstelligen Tonnagebereich zurückgenommen und der Wiederverwertung zugeführt.
Grundlage für die Prüfung des Mengenstromnachweises sind die Verpackungsverordnung sowie die Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Auf der Basis der lizenzierten Mengen, der Buchungen der Redual im Mengenstromnachweis 2008 und der durchgeführten Prüfungen ergeben sich für die einzelnen Materialfraktionen Verwertungsquoten, die weit über die Mindestanforderungen hinausgehen. So haben die Materialfraktionen alle eine Quote von über 100 Prozent erreicht, die Materialfraktion Weißblech sogar von über 250 Prozent.
„Wir freuen uns besonders, dass wir für das Nachweisjahr 2008 diese sehr guten Ergebnisse erzielen konnten. Dies zeigt, dass die Redual und ihr Portfolio genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden aus Industrie und Handel abgestimmt sind und sie optimal bei ihrer Rücknahme- und Recyclingverantwortung unterstützen", so Martin Schürmann, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group. Mit dem so genannten Mengenstromnachweis garantiert die Redual ihren Kunden höchste Rechtssicherheit bei der Erfüllung der Vorgaben der Verpackungsverordnung.
Seit Anfang 2008 ist die Redual als Alternative zu anderen bestehenden dualen Systemen in allen 16 Bundesländern zertifiziert. Die Redual organisiert als bundesweites duales System gemäß den Vorgaben der Verpackungsverordnung die privatwirtschaftliche flächendeckende und haushaltsnahe Erfassung sowie die Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen.
Mengenstromnachweis: Was ist das?
Der Mengenstromnachweis ist gemäß Paragraph 6 der Verpackungsverordnung ein jährlich zu erbringender Nachweis der Pflichterfüllung gegenüber der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde beziehungsweise einer von ihr bestimmten Behörde. Es handelt sich um einen Leistungsnachweis über die in dem jeweiligen Jahr in Deutschland in den Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verkaufsverpackungen. Der Mengenstromnachweis stellt aufgeteilt nach einzelnen Materialien dar, welche Erfassungsmengen erzielt und welche Mengen einer Verwertung zugeführt wurden. Er muss jeweils zum 1. Mai des folgenden Jahres des Nachweisjahres erbracht werden. Die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist durch einen unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage der Nachweise zu bescheinigen.



