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Biber-Management in der Schweiz

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Damit das Überleben des Bibers in der Schweiz gesichert werden kann, müssen seine natürlichen Lebensräume besser vernetzt werden. Gleichzeitig sind allfällige Schäden in der Land- und Forstwirtschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Dies sind die Hauptstossrichtungen des vom BUWAL in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen ausgearbeiteten Konzepts Biber Schweiz. Die entsprechenden Bestimmungen treten heute in Kraft.



Gegenwärtig leben in der Schweiz zwischen 400 und 500 Biber, die meisten von ihnen im Mittelland. Diese Zahl sichert jedoch das langfristige Überleben der Nager nicht. Um das national und international geschützte Tier zu fördern, hat das BUWAL eine Vollzugshilfe entwickelt. Während der Vernehmlassung im vergangenen Sommer stiess das Konzept Biber Schweiz sowohl bei den Kantonen als auch bei den betroffenen Kreisen auf breite Unterstützung. Als Erbauer von Kanälen und Dämmen und als Holzfäller gestaltet der Biber seinen Lebensraum massgeblich selber und trägt dazu bei, dass sich andere Tier- und Pflanzenarten ansiedeln können. Sein Vorkommen ist ein Indikator für den guten ökologischen Zustand naturnaher Seeufer und Fliessgewässer.

Vernetzung von Lebensräumen

Das Konzept empfiehlt den Kantonen die Lebensräume des Bibers – wie etwa Auen sowie Uferzonen von Seen und Flüssen – zu schützen und zu vernetzen. Beim Hochwasserschutz sowie beim Kraftwerksbau sind die Ansprüche des Bibers zu berücksichtigen. Das Konzept will unter Verzicht auf menschliche Eingriffe die natürliche Entwicklung der Biberbestände gewährleisten. Wiederansiedlungen sollen die Ausnahme bleiben.

Schadensverhütung

Darüber hinaus legt das Konzept Biber Schweiz Kriterien für die Verhinderung und die finanzielle Abgeltung von Biberschäden fest. Obwohl solche Schäden volkswirtschaftlich eher unbedeutend sind (Schadenssummen von maximal 10’000 Franken pro Jahr), können sie einzelne Landbesitzer stark treffen. Angesichts dessen verpflichten sich Bund und Kantone, zu gleichen Teilen für die Entschädigung betroffener Landwirte und Waldbesitzer aufzukommen. Sind die getroffenen Massnahmen zur Schadensverhütung nicht erfolgreich und verursachen einzelne Biber untragbare Schäden, können sie umgesiedelt werden. Ist dies nicht möglich, wäre als letzter Ausweg der Abschuss des Tieres denkbar.

«Biberschutz Schweiz»

Gemäss dem Konzept betreibt das BUWAL eine nationale Biberschutzstelle, welche die Öffentlichkeit und die Kantone informiert sowie die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Organisationen sicherstellt. Darüber hinaus soll sie gemeinsam mit den Kantonen die Entwicklung der Biberbestände langfristig beobachten. Im Rahmen dieses Monitorings liefern die Kantone Angaben über Ausbreitung und Zahl der Biber, während das BUWAL die Daten auswertet und die gewonnenen Erkenntnisse den interessierten Kreisen zugänglich macht.

 

BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT PressedienstAuskünfteRolf Anderegg, BUWAL, Eidgenössische Forstdirektion, Bereich Wildtiere,Tel 031 324 78 33, E-Mail mailto:E-Mail

 

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