(openPR) Der neue Onlineservice „Flug-Storno.de“, unterstützt Verbraucher und Unternehmen bei der Rückforderung von Steuern und Gebühren, wenn ein Flug nicht angetreten wurde.
Unter dem Namen „Flug-Storno.de“ (flug-storno.de) startet an diesem Freitag ein neuer Service im Internet. Der Dienst hilft Verbrauchern und Unternehmen bei der Rückforderung von Steuern und Gebühren, wenn diese einmal einen Flug nicht genutzt haben. Da Steuern und Gebühren oftmals einen beträchtlichen Teil des Ticketpreises ausmachen, lohnt sich eine Rückforderung in der Regel für alle. Erstattungen von 40 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
Der Gründer von Flug-Storno.de, Christian Jansen, teilt mit:„Viele Passagiere wissen gar nicht, dass sie Geld zurück erhalten können, wenn sie einen Flug nicht angetreten haben. Zudem ist es oft kompliziert, eine Erstattung zu erhalten. Das will Flug-Storno.de ändern.“ Jansen führt weiter aus: „Man braucht für die Erstattung keine Reiserücktrittsversicherung und es spielt auch keine Rolle, aus welchem Grund der Flug nicht angetreten wurde. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass man nicht geflogen ist.“ Hintergrund dafür ist, dass Fluggesellschaften personenbezogene Steuern und Gebühren im Fall eines nicht angetretenen Fluges nicht an Dritte, wie z.B. Flughäfen, abführen müssen. Genau diese Beträge können im Fall eines nicht angetretenen Fluges zurückgefordert werden.
Der Clou: Es gibt kein Risiko für Kunden von Flug-Storno.de, denn die Dienstleistung wird ausschließlich erfolgsabhängig berechnet. Nur bei erfolgreicher Erstattung von Steuern und Gebühren wird eine Servicegebühr fällig.








