(openPR) München, 20.04.2009 Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen laut der gültigen Ausnahmeregelung, auch ohne Plakette in alle bestehenden deutschen Umweltzonen fahren. Diese Sonderregelung gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge und andere Leichtfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse L. Der TÜV Nord präzisierte jetzt die Möglichkeit, bereits zugelassene Kleinst-PKWs ohne H-Kennzeichen (vor allem aus den 50er und 60er Jahren), gemäß EU Richtlinie 2002/24/EG umzuschreiben in die Fahrzeugklasse L.
Wer also aus wirtschaftlichen Gründen seinen Messerschmitt, Heinkel oder die Isetta als normalen PKW zugelassen hat (was günstiger sein kann als die H-Kennzeichen-Pauschalbesteuerung von 190 Euro) muss künftig nicht mehr draußen bleiben.
„Wenn das Fahrzeug als Leichtfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse L zugelassen ist, ist die Einfahrt in die Umweltzone unbedenklich“, so TÜV Nord Oldtimer-Fachmann Roger Eggers zu Oldtimer-TV.
Anhand von Beispielen zeigt Oldtimer-TV.com welche Kleinstfahrzeuge mit H-Kennzeichen für die Umweltzone gerüstet sein müssen, welche unter die Fahrzeugklasse L5e oder die Klasse L7e fallen. Die Liste basiert auf den Normen des Auslieferungszustandes.
Zum Thema gibt es weiterführende Links, Angaben wie die Umschreibung funktioniert und den Hinweis, dass die Umschreibung einen Wermutstropfen mit sich bringt: die eventuell noch vorhandenen Original-Zulassungs-Papiere werden nach der Umschreibung ungültig.






