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Finanznot darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zur Aussetzung der leistungsbezogenen Bezahlung im Geschäftsbereich des Verteidigungsministerium

25. März 2004 - Zur Aussetzung der leistungsbezogenen Bezahlung im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums erklären der innen- und der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und Christian Schmidt MdB:

Die Aussetzung der leistungsbezogenen Bezahlung zeigt, wie schlecht es um die Finanzen des Verteidigungsministeriums bestellt ist. Diese Finanznot, die ihre Ursache vor allem in den Vorbehalten der rot-grünen Regierung gegenüber dem Verteidigungsministerium hat, darf aber nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Der Wegfall der leistungsbezogenen Besoldungsmöglichkeiten schadet der Motivation der Mitarbeiter, die bereits Einschnitte bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld hinnehmen mussten. In anderen Ministerien werden dagegen weiterhin Leistungsstufen, -prämien und -zulagen gewährt. So wird besonderes bei denen gespart, die durch die ständigen Reformen im Bereich der Bundeswehr besonders belastet sind. Die gesetzlichen Möglichkeiten, im öffentlichen Dienst verstärkte Anreize für ein besonderes Engagement zu schaffen, werden untergraben.

Darüber hinaus hebelt die Verwaltung durch die Aussetzung der leistungsbezogenen Bezahlung Beschlüsse des Deutschen Bundestages aus. Das ist rechtlich mehr als fragwürdig. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass die leistungsbezogene Bezahlung wie vom Deutschen Bundestag beschlossen umgesetzt wird.

Die Bundesregierung muss endlich einräumen, dass der Verteidigungshaushalt keine weiteren Kürzungen verkraften kann, sondern eigentlich eine substanzielle Aufstockung dringend erforderlich ist. Wir fordern den Verteidigungsminister deshalb auf, sich mit Nachdruck für seinen Haushalt einzusetzen.

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