openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Arbeitszimmer - Abschaffung bei Lehrern verfassungswidrig?

30.03.200915:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Es gibt gute Gründe, weshalb die gesetzliche Abschaffung des Arbeitszimmers gerade bei Lehrern verfassungswidrig sein könnte:

- Bei Lehrern bildet die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eine untrennbare Einheit mit der Erteilung des Unterrichts. Sie müssen ihren Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten, weil ihnen dafür der Schulträger die entsprechenden Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellt. Auch werden ihnen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht vom Dienstherrn erstattet.


- Damit ist das Arbeitszimmer "pflichtbestimmter Aufwand" für Lehrer.
- Die Abschaffung der steuerlichen Anerkennung der Arbeitszimmerkosten ist ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, nach welchem Erwerbseinkommen nur nach Abzug der Erwerbskosten besteuert werden darf.

AKTUELL liegt jetzt ein erstes Urteil zur Abschaffung des Arbeitszimmers bei Lehrern vor: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz macht es sich einfach und folgt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach das häusliche Arbeitszimmers eines in Vollzeit beschäftigten Lehrers nicht den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstelle. Also ist - so die Gesetzeslage - ein Werbungskostenabzug nicht mehr möglich (FG Rheinland-Pfalz vom 17.2.2009, 3 K 1132/07).

Immerhin äußern die Finanzrichter aber doch "gewisse Zweifel, ob das Steueränderungsgesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar sei." Die Gesetzesänderung halte sich gerade noch im Rahmen des steuerlichen Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber bei Massensachen habe. Die Richter räumen ein, dass die Abschaffung des Arbeitszimmers zwar gegen das objektive Nettoprinzip - die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit - verstoße, doch dies könne bei derart gemischten Aufwendungen wie dem häuslichen Arbeitszimmer hingenommen werden.

Lehrer seien arbeits- oder dienstrechtlich verpflichtet, ihren Unterricht vor- und nachzubereiten. Diese Tätigkeiten müsse der Lehrer im häuslichen Bereich verrichten, wenn ihm in der Schule kein entsprechender Raum zur Verfügung stehe. Dafür lasse sich aber nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, dass hierfür zwangsläufig pflichtbestimmte Aufwendungen für ein vom privaten Bereich getrenntes Arbeitszimmer anfallen würden, weil die Tätigkeiten ausschließlich nur in einem solchen Raum ausgeübt werden könnten. Sie könnten vielmehr auch in sonstigen Räumen oder einer "Arbeitsecke" verrichtet werden. Andererseits führe ein zusätzlicher Raum eines Arbeitszimmers insgesamt zu einer Steigerung der Wohnqualität, sodass die hierfür getätigten Aufwendungen keine unausweichlichen Ausgaben darstellten.

STEUERRAT:
Diese erste Entscheidung und deren Begründung ist unbefriedigend und fragwürdig. Daher muss der Bundesfinanzhof nun ran (Aktenzeichen: VI R 13/09). Den Lehrern und anderen Betroffenen ist zu empfehlen, in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 und 2008 - wie bisher - Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer geltend zu machen. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein und beantragen das Ruhenlassen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung.

Für Ihren Einspruch haben die Experten von Steuerrat24 ein Musterschreiben vorbereitet, das Sie kostenlos herunterladen können bei www.steuerrat24.de in der Rubrik 'Arbeitszimmer'.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 296224
 3021

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Arbeitszimmer - Abschaffung bei Lehrern verfassungswidrig?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerrat24

Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Wirklich einfache Regelungen gibt es im deutschen Steuerrecht kaum. Sogar die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Der Verdienst ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei, doch auf Wunsch kann in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht beantragt wer…
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchenaustritt allein zum Steuern sparen nicht zulässig. Nicht wenige Katholiken würden zwar aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, um Kirchensteuer zu sparen, wollen jedoch weiterhin Mitglied in der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben. Aber geht das: Katholik sein, ohne Kirchensteuer bezahlen zu müssen? AKTUELL hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass man nicht aus der Kirche als Institution austreten kann, keine Kirchensteuern zahlt und dennoch aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben ka…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Steuerrecht: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche ArbeitszimmerBild: Steuerrecht: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer
Steuerrecht: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer
… August 2009 VI B 69/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ernstliche Zweifel daran geäußert, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist. Im entschiedenen Fall ging …
Bild: Schülerkongress in Würzburg.Bayerische Schüler reden mitBild: Schülerkongress in Würzburg.Bayerische Schüler reden mit
Schülerkongress in Würzburg.Bayerische Schüler reden mit
… Landesschülervereinigung Bayern analysierten sie den aktuellen Status quo des Bildungssystems in Bayern und haben klare Forderungen herausgearbeitet. Unter diesen sind:,Abschaffung von Noten,mehr Mitbestimmungsrechte auf der politischen Ebene,mehr finanzielle Unterstützung für soziale schwächere Schüler.Stimmrecht der Schülervertreter im Bildungsausschuss. Die Schüler …
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Probleme anpacken – Belastungen zurückfahren und Lehrer spürbar entlasten“Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Probleme anpacken – Belastungen zurückfahren und Lehrer spürbar entlasten“
Dr. Frank Brodehl (AfD): „Probleme anpacken – Belastungen zurückfahren und Lehrer spürbar entlasten“
… dass 25 Prozent der Kinder zum Einschulungszeitpunkt nicht schulreif sind. Sprachprobleme, emotionale und soziale Förderbedarfe nehmen zu. Die Schließung von Förderschulen, die Abschaffung von Vorschulen und das Verbot, an Gemeinschaftsschulen abschlussbezogen nach Haupt- oder Realschule zu unterrichten, sind natürlich nicht ohne Folgen geblieben. Dass …
Bild: Didacta 2009 - Der Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft hat Steuertipps für LehrerBild: Didacta 2009 - Der Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft hat Steuertipps für Lehrer
Didacta 2009 - Der Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft hat Steuertipps für Lehrer
… 2009 für Lehrer’ ist auf die speziellen Belange der Lehrer abgestimmt. Das Programm gibt viele wertvolle Tipps zur Steuerersparnis. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer werden Lehrern seit zwei Jahren nur noch dann erstattet, wenn das Zimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. In diesem Streitfall rät die Akademische Arbeitsgemeinschaft, …
Arbeitszimmer: Finanzämter erkennen Arbeitszimmerkosten unter Vorbehalt an
Arbeitszimmer: Finanzämter erkennen Arbeitszimmerkosten unter Vorbehalt an
Der Bundesfinanzhof hatte wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Arbeitszimmerregelung einer Aussetzung der Vollziehung zugestimmt. Konkret hatten die BFH-Richter entschieden, dass das Finanzamt bei Lehrern den beantragten Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen muss (BFH-Beschluss vom …
JuLis NRW: FDP soll Drittelparität nicht abschaffen
JuLis NRW: FDP soll Drittelparität nicht abschaffen
… überarbeitet und dabei viele Fehler der vorherigen rot-grünen Regierung korrigiert. In einem Punkt schießt sie jedoch über das Ziel hinaus: Bei der beabsichtigten Abschaffung der Drittelparität in Schulkonferenzen“ so der Landesvorsitzende der liberalen Nachwuchsorganisation, Marcel Hafke. Seit dem laufenden Schuljahr haben in Sekundarstufe I und II erstmals …
Bild: Arbeitszimmer steuerlich geltend machenBild: Arbeitszimmer steuerlich geltend machen
Arbeitszimmer steuerlich geltend machen
… in denen ein intensiver Austausch mit Kunden und/oder Kollegen erforderlich ist. Wer jedoch den Fiskus an den Kosten beteiligen möchte, sollte Folgendes beachten: Häusliche Arbeitszimmer werden in der Regel nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn sie „den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung“ darstellen. „Entscheidend für die Beurteilung ist, dass …
Bild: Günstige Büromöbel für das häusliche ArbeitszimmerBild: Günstige Büromöbel für das häusliche Arbeitszimmer
Günstige Büromöbel für das häusliche Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer ein muss, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wenn ein Arbeitnehmer für berufliche oder betriebliche Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz hat, kann er die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Dies ist oft bei Berufen wie Lehrern der Fall, die in der Schule …
Bild: FREIE WÄHLER Hamburg für Abschaffung von Turbo-Abitur und G8 / Bildung und Schule von zu viel Stress befreienBild: FREIE WÄHLER Hamburg für Abschaffung von Turbo-Abitur und G8 / Bildung und Schule von zu viel Stress befreien
FREIE WÄHLER Hamburg für Abschaffung von Turbo-Abitur und G8 / Bildung und Schule von zu viel Stress befreien
Hamburg (29. November 2012) - Für eine bundesweite Abschaffung des sogenannten Turbo-Abiturs und des um ein Schuljahr verkürzten Gymnasiums G8 hat sich der hamburgische Landesvorsitzende und Bundestags-Spitzenkandidat der Partei FREIE WÄHLER, Wolf Achim Wiegand, eingesetzt. In einer Stellungnahme erklärte Wiegand, der auch Mitglied der Hamburger Elternkammer …
Änderungen Steuerrecht
Änderungen Steuerrecht
… Kirchensteuererstattungen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit - Firmenwagen – BMF-Schreiben , - Sachbezüge Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit - Entfernungspauschale - Arbeitszimmer – BMF-Schreiben - Umzugskostenpauschale ab 2011 - Arbeitnehmer-Pauschbetrag - Kinderbetreuungskosten – Vereinfachung? - Verpflegungsmehraufwendungen bei …
Sie lesen gerade: Arbeitszimmer - Abschaffung bei Lehrern verfassungswidrig?