(openPR) Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat das Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde am 30. März 2004 fristgerecht gemeldet. Dieses ist nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Demnach wurde am 27.03.2004 im Rahmen einer regelmäßigen Begehung im Block A des Kernkraftwerkes Biblis an einer Messleitung eine minimale Borablagerung an einer Schweißnaht festgestellt. Bor ist im Kühlmittel enthalten. Dies weist somit auf eine geringfügige Undichtigkeit hin. Diese Messleitung ist Teil einer mehrfach vorhandenen Messeinrichtung, die bei Revisionsstillständen der Bestimmung des Füllstandes in den Reaktorkühlleitungen dient. Sie wird während des Betriebes nicht benötigt und ist daher abgesperrt. Die Undichtigkeit ist sicherheitstechnisch ohne Bedeutung. Es wurde keine Radioaktivität freigesetzt. Die Reparatur wird vorbereitet.
Nach einer ersten Bewertung durch die Atomaufsichtsbehörde wurde das Vorkommnis von der Betreiberin zu Recht nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (=normal) eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung wird unter Hinzuziehung des TÜV Nord vorgenommen.

