Rückverfolgbarkeit im Ackerbau sicherstellen
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Deutscher Bauernverband hat Basisdokumentation entwickelt
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12.02.2004 - Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass ab 01. Januar 2005 in der EU alle Unternehmer der Lebensmittel- und Futtermittelkette ihre jeweiligen Lieferanten und Abnehmer lückenlos dokumentieren müssen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Neben dieser neuen EU-Verordnung fordert aber auch das Produkthaftungsgesetz eine exakte Dokumentation, so dass sich Landwirte bei einem Schaden entlasten können, wodurch die Rechtssicherheit erheblich verbessert wird.Deshalb hat der DBV für Ackerbauern ein Basisdokumentationssystem entwickelt, das auf einfache Weise ohne unnötigen bürokratischen Aufwand den gesetzlichen Ansprüchen Genüge leistet. Mit dem dreistufigen Dokumentationssystem ohne teure Zertifizierung können damit die Basisqualitätsansprüche abgedeckt werden. Grundlage sind die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis. Zentrales Anliegen bei dem Konzept ist es nicht, die formalen Vorgaben der Dokumentation vorzugeben, wie dies häufig von Softwarehäusern anvisiert wird, sondern einen Grundrahmen der notwendigen Angaben darzulegen, wobei die Umsetzung im einfachen Fall auf einem einfachen Papierbogen möglich ist. Dies kommt dem Anliegen vieler Landwirte entgegen.Im Einzelnen besteht das System aus einer Schlagdokumentation ähnlich wie eine Ackerschlagkartei. Es werden nur die Punkte dargelegt, die sich aus dem Gesetzesanspruch ableiten lassen. Landwirte, die am entsprechenden Regionalprogramm und an Qualitätssystemen teilnehmen, können den jeweiligen Mehrbedarf bei der Dokumentation entsprechend auf das System aufsatteln, so dass ein flexibles Instrument für alle Ansprüche geschaffen wird. Für Produkte, die ein Landwirt auf seinem Betrieb lagert, wie zum Beispiel Getreide oder Kartoffeln, wird eine entsprechende Lagerdokumentation ein-gerichtet. Hierdurch kann der Landwirt den Nachweis führen, welche Maßnahmen er zur Sicherung der Produktqualität in der Lagerung ergriffen hat. Entsprechend sollten Landwirte bei eigenen Transporten aus dem eigenen Lager eine Transportdokumentation durchführen.Diese dritte Stufe der Dokumentation erübrigt sich häufig, weil viele Abnehmer dies bereits auf den entsprechenden Lieferscheinen durchführen, den es aufzubewahren gilt. Bei Transport durch einen beauftragten Dritten muss dieser die Transportdokumentation sicherstellen. Der Dokumentation der Lieferscheinnummern und die Ablage der Lieferscheine kommt eine zentrale Bedeutung zu, damit die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Ansprechpartner: Pressestelle Deutscher BauernverbandE-Mail:

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