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Kein Ackerbauverbot unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vorwand für bodenschutzrechtliche Regelungen ?

Zu den Voten des Agrar- und Umweltausschusses im Bundesrat gegen ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:



Es ist nicht nur überzogen, sondern sachlich falsch, den Ackerbau auf von Überschwemmung bedrohten Flächen ab 2012 verbieten zu wollen. Dies läuft dem Hochwasserschutz entgegen. Denn die Bewirtschaftung erhält die Wasserspeicherkapazität der Böden. Bislang gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass mit dem Verbot einer ackerbaulichen Nutzung positive Effekte für die Vermeidung von Hochwasser verbunden sind. Vielmehr ist es durchaus möglich, dass die durch die ausbleibende Beackerung fehlende Drainage des Bodens zu vermindertem Abfluss von Regenwasser führt.

Trittins Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, innerhalb von drei Jahren Überschwemmungsgebiete konkret auszuweisen. Dort soll es künftig einen kompletten Stopp von Neubauten geben. Ackerbau soll in diesen Gebieten nicht mehr oder nur mit Auflagen erlaubt sein. Es ist nicht verwunderlich, dass sich die deutliche Mehrheit der Bundesländer gegen diesen Entwurf gewandt hat.

Agrar- und Umweltausschuss im Bundesrat sprachen sich dafür aus, die entsprechende Regelung im Regierungsentwurf für ein Hochwasserschutzgesetz ersatzlos zu streichen. Nach ihrer Auffassung würde mit einem Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten ohne Not der Weg des kooperativen Miteinanders mit der Landwirtschaft verlassen und eine rein ordnungsrechtliche Regelung geschaffen, die von der Landwirtschaft eher als Konfrontation verstanden würde.

Ein solches Verbot könnte nicht überschaubare Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Schließlich handelt es sich um einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Es scheint eher, als würde die Bundesregierung den Hochwasserschutz lediglich als Vorwand für bodenschutzrechtliche Regelungen heranziehen, die andernfalls nicht durchzusetzen wären.

Wir hegen jetzt die Hoffnung, dass sich angesichts des klaren Votums der Bundesratsausschüsse eine mehrheitliche Ablehnung auch im am 14. Mai anstehenden ersten Durchgang im Bundesrat ergeben wird. Etliche der SPD-geführten Bundesländer, so etwa auch Rheinland-Pfalz, wären mit ihrem hohen landwirtschaftlichen Anteil unmittelbar von der Regelung betroffen. Wir sind zuversichtlich, dass deren Kritik auf den Bundesrat durchschlagen wird und wir gemeinsam dieses kontraproduktive Vorhaben stoppen können.

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