(openPR) Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen spricht sich entschieden gegen die Einfüh-rung zweier neuer Pflichtfächer – "Wissenschaftsgeschichte" und "Ethik" – an deutschen Uni-versitäten aus. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) war am gestrigen Montag mit einer ent-sprechenden Forderung an die Öffentlichkeit gegangen.
„Absolventen eines Universitätsstudium sollten sich prinzipiell nicht nur mit dem Inhalt ihrer Disziplin, sondern auch mit deren Selbstbild, Aufgabe und Geschichte befasst haben. Es ist jedoch vornehmlich Aufgabe der Verantwortlichen in den einzelnen Fachbereichen, dies in die Lehre einfließen zu lassen.“ erläutert Bundesvorsitzender Johannes Knewitz. „Pflichtveranstaltungen zu fachfremden Themen sind in den ohnehin bereits überfüllten Curricula kaum unterzubringen, zudem werden sie erfahrungsge-mäß nur widerwillig angenommen.“
„Statt zu fordern, dass mit einem verpflichtenden Ethikunterricht fachfremde Inhalte in die Stundenplä-ne integriert werden, sollte man lieber die Bolognastudiengänge entschlacken und flexibilisieren, so-dass Studierende wieder die Möglichkeit bekommen, sich über ihre Disziplin hinaus zu bilden – Ange-bote wie ein Studium Generale oder Vorlesungen anderer Fachbereiche gibt es schließlich an jeder Universität. Zudem sind selbst die Lektüre entsprechender Literatur oder das Engagement in studenti-schen Initiativen gute Möglichkeiten zur weiteren Persönlichkeitsbildung. Allein die Zeit fehlt, diese wahrzunehmen.“, konstatiert David Bordiehn, Stellvertretender Bundesvorsitzender.
Die Forderung nach einem Fach „Ethik“ an Universitäten impliziert zwei Dinge: Zum einen hat die Gymnasialausbildung als meistgenutzter Weg zur Hochschulreife versagt, denn bereits dort sollten junge Menschen ethisches, an allgemein anerkannten Werten orientiertes Verhalten und Handeln lernen. Des Weiteren setzt diese Forderung ein normatives Universitätsbild voraus, das der Bundes-verband Liberaler Hochschulgruppen nicht mittragen kann. „Die Universität kann und soll zwar die Persönlichkeit formen, sie darf jedoch keine Erziehungsanstalt sein.“





