(openPR) Endlich Urlaub!
Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres, und entsprechend Groß ist die Freude darauf. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass die Urlaubsfreude auch mal getrübt werden kann, z.B. eine Magenverstimmung, oder einer Verletzung. Gut das Ihr Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenkasse Sie auch in den Urlaub begleitet! Oder?
Sie erhalten Grundsätzlich in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, die ärztliche Behandlung und Krankenhauskosten, nach dem jeweiligen Landesrecht bezahlt – und hier sieht es z.T. nicht immer Rosig aus.
Was zahlt eigentlich meine Krankenkasse im Urlaub?
Wie hoch sind die Zuzahlungen?
Was kostet eigentlich eine Magenverstimmung im Ausland, oder eine verlorene Krone aus dem Zahn.
Mit folgenden Zuzahlungen müssen Sie rechnen!
Spanien
Medikamente 40% Zahnarzt100%
Belgien
Arztbesuch 25-40% Krankenhaus 13,59 € / Tag
Finnland
Arztbesuch 11-22 € Medikamente58%
Mehr Informationen zu den Zuzahlungen erhalten Sie im Internet:
http://www.geiertours.de/reiseversicherung/
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Wer verreist, braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn in typischen Urlaubsländern außerhalb Europas wie USA, Ägypten oder Thailand zahlen die Krankenkassen nicht. Und auch innerhalb Europas tragen sie nicht alle Kosten. Jahresverträge greifen auch bei mehreren Reisen pro Jahr, wobei jede einzelne meist nicht länger als 42 Tage dauern darf.







